==Beschreibung Segensgebet==
Das sogenannte Segensgebet ist seit 2011 in der [[Gebietskirche Nordrhein-Westfalen]] in der Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften" der Neuapostolischen Kirche beschrieben. Danach können in dieser Gebietskriche seit 2011 gleichgeschlechtliche Partner, welche eine eingetragene Lebenspartnerschaft besitzen, ein Segensgebet für ihre Partnerschaft erhalten. Die Regelung beschreibt:
{{Zitat|Da die Zusammenkunft zum Segensgebet kein Gottesdienst ist, erfolgt keine Umrahmung mit Eingangs- und Schlussgebet. Nach der Begrüßung durch den Seelsorger spricht dieser einleitende Worte, bevor gemeinsam das Gebet gesprochen wird. Ausdrücklich ist festgelegt, dass das Gebet nicht trinitarisch beginnt und keine Handauflegung erfolgt. Auch werden die Lebenspartner nicht um ein Ja-Wort gebeten.<ref>[http://www.nak-nrw.de/aktuelles/kurznotiert/111223_segensgebet-fuer-eingetragene-partnerschaften/ nak-nrw.de - Segensgebet für eingetragene Partnerschaften], zuletzt abgerufen am 26.11.2014</ref>}}
Weiterhin heißt es laut nak-nrw.de:
{{Zitat|Das Segensgebet unterscheidet sich somit vom klassischen Trausegen. Und die Richtlinie stellt klar, dass eine Lebenspartnerschaft keine von der Heiligen Schrift empfohlene Form der Lebensgemeinschaft ist. "Die Neuapostolische Kirche sieht Homosexualität in Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich als Orientierung an, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat", heißt es dazu in der Richtlinie. Die Orientierung habe sowohl soziologisch-kulturelle als auch biologisch-genetische Ursachen.<ref>ebd.</ref>}}
==Unterschied Partnerschaftsgebet==