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Sexualethik

134 Bytes hinzugefügt, 21:42, 28. Aug. 2011
K
Zoophilie
: ''Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.'' und ''Verflucht sei wer irgend bei einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen.''
Im Alten Rom gab es sogenannte Tierbordelle, in denen Menschen, die sich mit einem Tier sexuell vergnügen wollten ein Tier ''mieten'' konnten.<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Sex_mit_Tieren#Geschichte</ref>
=== Rechtliches ===
Bis zum Jahr 1969 gab es im deutschen Strafgesetzbuch den § 175 b StGB, in denen die Zoophilie hart angegangen wurde.
:''Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.'' <ref>http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/gesetze.htm</ref>
Dieser Paragraf wurde im Zuge der ''Große Strafrechtsreform'' aufgehoben. Dennoch gelten bis heute immer noch die Tierschutzrechte.
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