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Sakrament

23 Bytes hinzugefügt, 11:16, 27. Nov. 2009
Legitimation der Sakramentenspendung
In der Praxis reicht die Bedeutung der Sakramentenspendung tiefer, indem sie neben der Verkündigung des Wortes Gottes der wesentliche Auftrag der Kirche und die wesentliche Begründung ihrer Existenzberechtigung als Institution überhaupt ist. An die formale Darreichung eines Sakramentes wird eine von Gott zugesagte, Heil bringende oder -fördernde geistige Wirkung geknüpft. Je nach unterschiedlicher Glaubensrichtung wird die Legitimation für die Sakramentspendung von „aus den eigenen Reihen“ dazu Berufenen abhängig gemacht; - bis hin zu jedermann, der anerkannt christlich getauft ist und taufen kann. Die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit und Wirksamkeit der jeweils gespendeten Sakramente findet in der Regel nur teilweise statt (auch innerhalb apostolischer Glaubensgemeinschaften).
In der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] wird die Spendung der Sakramente der [[Heilige Versiegelung|Heiligen Versiegelung]] und des [[Heiliges Abendmahl|Heiligen Abendmahles]] insbesondere durch den Apostolat legitimiert. So darf die Heilige Versiegelung nur durch den Apostel selbst gespendet werden, die Feier des Heiligen Abendmahles wird hingegen von einem priesterlichen Amt vollzogen und ist legitim, wenn der Priester in der Einheit mit dem Apostolat steht.
== Sakramente in der Neuapostolischen Kirche ==
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