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Ordination

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'''Ordination''' (lat. ''ordo'' „(geistlicher) Stand“) oder '''Amtseinsetzung''', auch: '''Weihe''', ist eine gottesdienstliche Handlung in christlichen Kirchen, durch die Menschen (in den meisten apostolischen, in den römisch-katholischen, orthodoxen und in vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, geordnet und gesandt werden. Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im Neuen Testament (2. Tim. 1,6; 1. Tim. 4,14) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.
In den meisten apostolischen Gemeinschaften ist die Vornahme Ordination dem [[Apostel]] vorbehalten.
== Katholisch-apostolische Gemeinden == Die [[KAG|katholisch-apostolischen Gemeinden]] kannten drei "geistliche Stände", Laien, Klerus und die von Gott gerufenen Apostel. Im engeren Sinn fand eine Ordination nur dann statt, wenn ein Laie (zum Beispiel auch ein [[Diakon]]) durch Handauflegung in den Klerus, den priesterlichen Stand erhoben wurde. Eine "Ordination" zum Apostel war nicht möglich, denn die Erhebung in diesen Stand war Gott allein vorbehalten.  Analog dazu fand beim Wechsel der priesterlichen Funktion oder der Erhebung in das Amt eines Engels (Bischofs) im eigentlichen Sinn keine Ordination statt, sondern eine Weihe.  == Weitere apostolische Gemeinschaften == In den meisten apostolischen Gemeinschaften ist die Vornahme einer Ordination dem [[Apostel]] vorbehalten. Von der Ordnination Ordination ist die [[Beauftragung]] abzugrenzen.
[[kategorie:Amt]]
[[Kategorie: Stumpfartikel]]
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