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Neuapostolischer Kirchenverband e.V.

117 Bytes hinzugefügt, 14:09, 8. Jul. 2015
K
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# ''1. die in Deutschland bestehenden Neuapostolischen Kirchen, welche die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, in einer Organisation zusammenzufassen,<br>''# ''2. die gemeinsamen Interessen dieser Kirchen zu vertreten und zu wahren,<br>''# ''3. die Einheit der Kirchen gegen störende und auflösende Bestrebungen zu schützen,<br>''# ''4. der Verwaltung, der Pflege und dem Wachstum der Neuapostolischen Kirchen auf der Grundlage des Neuapostolischen Glaubensbekenntnisses zu dienen,<br>''# ''5. durch den Vorstand im Interesse der geistlichen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Einheit den Neuapostolischen Kirchen, ihren Religionsdienern und Gläubigen Richtlinien und Anordnungen zu geben,<br>''# ''6. durch den Vorstand die Bildung weiterer Neuapostolischer Kirchen in Deutschland vorzunehmen,<br>''# ''7. durch den Vorstand oder seine Beauftragten an den Landesversammlungen der Mitgliedskirchen beratend und beschließend teilzunehmen,<br>''# ''8. durch den Vorstand alle Beschlüsse, die in den Landesversammlungen der Neuapostolischen Kirchen gefaßt werden, zu genehmigen,<br>''# ''9. in Not geratenen Mitgliedskirchen beizustehen,<br>''# ''10. Mittel zu Missionszwecken zur Verfügung zu stellen,<br>''# ''11. die für diese Zwecke erforderlichen Mittel zu verwalten und die dafür entstehenden Unkosten zu bestreiten.''
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''Neben den in §2 aufgezählten Verwendungszwecken sind aus den Beiträgen und dem Vermögen die Unkosten für die Leitung und Verwaltung des Vereins, Gehälter, Löhne, Aufwandsentschädigungen, Reisespesen und Ruhegehälter für Angestellte und Bedienstete, Steuern, Gebühren und Versicherungne Versicherungen zu zahlen. '' (§6 der Satzung vom 12. September 1954)
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''"Auf Grund der in den vergangenen Monaten stattgefundenen Besprechungen war der Entschluß gefaßt worden, einen Verein zu gründen, in dem alle Neuapostolischen Kirchen in Deutschland, die Körperschaften des öffentlichen Rechts und als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind, zusammengeschlossen werden." '' (Protokoll 9.8.1954, S. 2)
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''"Der Liquidator ist verpflichtet:<br>''''a) Das Grundstück in Dortmund, Westfalendamm 88, unentgeltlich auf die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R., Dortmund, zu übertragen.<br>''''b) Das übrige Vereinsvermögen an den neu zu gründenden Internationalen Apostelbund mit Sitz in Zürich (Schweiz) abzuführen.''
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Damit endete auch die Geschichte des einzigen Dachverbandes neuapostolischer Gebietskirchen in Deutschland.
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