Neuapostolischer Kirchenverband e.V.

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Briefkopf des Neuapostolischen Kirchenverbands e.V.

Der Neuapostolische Kirchenverband e.V. war ein Dachverband neuapostolischer Gebietskirchen in Deutschland vom 9. August 1954 bis zum 31. Dezember 1977. Er war eine der Vorgängerorganisationen des Internationalen Apostelbundes, der heutigen Neuapostolischen Kirche International und umfasste die (west-)deutschen Gebietskirchen mit dem Status Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bis 1961 hatte er seinen Sitz in Frankfurt/Main, danach in Dortmund.

Obwohl kaum bekannt, bildete der Neuapostolische Kirchenverband insbesondere in der Amtszeit von Stammapostel Walter Schmidt das Zentrum internationaler neuapostolischer Aktivitäten im Blick auf die Finanzierung des Stammapostels und missionarischer Aktivitäten in der ganzen Welt.

Bedeutung

Der Neuapostolische Kirchenverband war ein Verein, dessen Mitglieder ausschließlich die deutschen Gebietskirchen (nicht etwa die Apostel) waren. Zweck des Vereins war nach seiner Satzung (§2):

1. die in Deutschland bestehenden Neuapostolischen Kirchen, welche die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, in einer Organisation zusammenzufassen,
2. die gemeinsamen Interessen dieser Kirchen zu vertreten und zu wahren,
3. die Einheit der Kirchen gegen störende und auflösende Bestrebungen zu schützen,
4. der Verwaltung, der Pflege und dem Wachstum der Neuapostolischen Kirchen auf der Grundlage des Neuapostolischen Glaubensbekenntnisses zu dienen,
5. durch den Vorstand im Interesse der geistlichen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Einheit den Neuapostolischen Kirchen, ihren Religionsdienern und Gläubigen Richtlinien und Anordnungen zu geben,
6. durch den Vorstand die Bildung weiterer Neuapostolischer Kirchen in Deutschland vorzunehmen,
7. durch den Vorstand oder seine Beauftragten an den Landesversammlungen der Mitgliedskirchen beratend und beschließend teilzunehmen,
8. durch den Vorstand alle Beschlüsse, die in den Landesversammlungen der Neuapostolischen Kirchen gefaßt werden, zu genehmigen,
9. in Not geratenen Mitgliedskirchen beizustehen,
10. Mittel zu Missionszwecken zur Verfügung zu stellen,
11. die für diese Zwecke erforderlichen Mittel zu verwalten und die dafür entstehenden Unkosten zu bestreiten.

Die praktische Bedeutung des Neuapostolischen Kirchenverbandes dürfte vor allem in der Verwaltung der Mitgliedsbeiträge der Gebietskirchen gelegen haben. 2% (später 3%, siehe unten) der Einnahmen der Gebietskirchen erhielt der Neuapostolische Kirchenverband, der u.a. dem Vorstand (dem Stammapostel, §5 der Satzung) ein "seiner Stellung entsprechendes Gehalt" zahlen konnte:

Neben den in §2 aufgezählten Verwendungszwecken sind aus den Beiträgen und dem Vermögen die Unkosten für die Leitung und Verwaltung des Vereins, Gehälter, Löhne, Aufwandsentschädigungen, Reisespesen und Ruhegehälter für Angestellte und Bedienstete, Steuern, Gebühren und Versicherungen zu zahlen. (§6 der Satzung vom 12. September 1954)

Gründung

Schon in den 1930er Jahren gab es Bestrebungen, eine Dachorganisation neuapostolischer Gebietskirchen für ganz Deutschland zu gründen. Diese Bemühungen wurden auf Anraten und Druck der damaligen Behörden vorerst eingestellt. Zu Anfang der 1950er Jahre wurde das Thema dann unter den Aposteln der Neuapostolischen Kirche erneut diskutiert.

Die Gründungsversammlung des Vereins fand am 9. August 1954 in der Neuapostolischen Kirche Stuttgart-Ost statt. Ziel und einziger Punkt der Tagesordnung war die "Gründung einer Vereinigung der neuapostolischen Kirchen in Deutschland". Mitglieder des Vereins sollten die deutschen Gebietskirchen sein. Gründungsmitglieder des Vereins waren die folgenden Organisationen:

  1. Neuapostolische Kirche KdöR, Berlin
  2. Neuapostolische Kirche in Bremen KdöR, Bremen
  3. Neuapostolische Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen KdöR, Verwaltungsbezirk Dortmund
  4. Neuapostolische Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen KdöR, Verwaltungsbezirk Düsseldorf
  5. Neuapostolische Kirche in Hessen KdöR, Frankfurt/Main
  6. Neuapostolische Kirche im hamburgischen Staatsgebiet KdöR, Hamburg
  7. Neuapostolische Kirche des Landes Niedersachsen KdöR, Hannover
  8. Neuapostolische Kirche in Baden KdöR, Karlsruhe
  9. Neuapostolische Kirche in Bayern KdöR, München
  10. Neuapostolische Kirche in Württemberg-Hohenzollern KdöR, Stuttgart

Vertreten wurden die Gebietskirchen durch ihre jeweiligen Präsidenten (Bezirksapostel). Das Gründungsprotokoll beschreibt die Intention der Gründung:

"Auf Grund der in den vergangenen Monaten stattgefundenen Besprechungen war der Entschluß gefaßt worden, einen Verein zu gründen, in dem alle Neuapostolischen Kirchen in Deutschland, die Körperschaften des öffentlichen Rechts und als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind, zusammengeschlossen werden." (Protokoll 9.8.1954, S. 2)

Die Verwaltung des Vereins erfolgte an seinem Sitz in Frankfurt/Main durch den Vorsitzenden, Stammapostel Johann Gottfried Bischoff. Die Gebietskirchen entrichteten an diese Dachorganisation einen Mitgliedsbeitrag, der auf 2% der Einnahmen der Gebietskirchen festgesetzt wurde.

Weitere Geschichte

Kurz nach der Gründung wurden zwei weitere Gebietskirchen als neue Mitglieder aufgenommen, die Neuapostolische Kirche in Schleswig-Holstein KdöR, Bremen, sowie die Neuapostolische Kirche in Rheinland-Pfalz KdöR, Mainz.

Am 11. Juli 1960 wurde Walter Schmidt zum neuen Vorsitzenden des Vereins gewählt. In der gleichen Sitzung wurde die Neuapostolische Kirche im Saarland KdÖR, Saarbrücken, als neues Mitglied aufgenommen. Ein Jahr später erfolgte die Verlegung des Vereinssitzes an die Adresse Westfalendamm 88 in Dortmund. Der Mitgliedsbeitrag wurde von 2% auf 3% angehoben.

Am 22. Februar 1975 nahm der Verein den Amtsverzicht von Stammapostel Walter Schmidt als Vorsitzendem des Vereins an und wählte Ernst Streckeisen zum neuen Vorsitzenden.

Auflösung

Auf der Apostelversammlung am 6. Juni 1977 in Toronto wurden die Weichen für die Errichtung des Internationalen Apostelbundes gestellt. Im Rahmen dieser Apostelversammlung fand auch die letzte Versammlung des Neuapostolischen Kirchenverbands e.V. statt, der seine Auflösung zum 31. Dezember 1977 beschloss. Bezüglich des Vereinsvermögens sieht das Protokoll vor:

"Der Liquidator ist verpflichtet:
a) Das Grundstück in Dortmund, Westfalendamm 88, unentgeltlich auf die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R., Dortmund, zu übertragen.
b) Das übrige Vereinsvermögen an den neu zu gründenden Internationalen Apostelbund mit Sitz in Zürich (Schweiz) abzuführen.

Damit endete auch die Geschichte des einzigen Dachverbandes neuapostolischer Gebietskirchen in Deutschland.