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Hermann Gottfried Rockenfelder

35 Bytes hinzugefügt, 20:52, 13. Mär. 2011
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Ab dem Jahre 1984 bemerkte Bezirksapostel Klaus Saur ebenfalls, dass es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten im Verwaltungsbereich des Apostels Rockenfelder jr. gekommen war, bei denen Spendengelder der Kirchenmitglieder durch H. G. Rockenfelder veruntreut wurden.
Laut einer gerichtlichen Untersuchung des Arbeitsgerichts Wiesbaden im Jahre 1987 des Arbeitsgerichts Wiesbaden (Aktenzeichen 5 Ca 1188/36) hob H.G. Rockenfelder am 2. Juli 1984 von drei Schweizer Konten insgesamt 518.045,50 CHF ab. Diese Konten hatte einst sein Vater für Missionszwecke angelegt. Seinen Seinem Sohn gab nicht nur für diese Konten die Vollmachten.
Bezirksapostel Klaus Saur, welcher zwei Monate zuvor als neuer Bezirksapostel gesetztworden war, bemerkte bereits wenige Tage später die untypischen Vollmachten des Apostels und widerruft widerrirf diese schriftlich. Von den Konten in der Schweiz wusste Saur zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Erst Monate später entdeckt entdeckte er diese und bemerktbemerkte, dass bereits sein Vorgänger [[Gottfried Rockenfelder]] große Summen undokumentiert abgehoben hathatte.
Laut dem Amtsgericht sind es insgesamt 663.082,35 CHF als Barauszahlungen, ohne dass die Neuapostolische Kirche dafür Nachweise erhalten hathatte.
Klaus Saur enthebt enthob im Januar 1985 H.G. Rockenfelder von allen Ämtern und fordert ihn zur Rückzahlung der Gelder auf. Dies fordert im September 1985 auch Stammapostel [[Hans Urwyler]]. Da keine Rückzahlung erfolgte , reichte die Neuapostolische Kirche Klage ein. Nach erfolgten erfolgtem Einspruch und Neueinreichung der Klage kommt kam es im Mai 1987 zur Verhandlung.
Darin begründet begründete H.G. Rockenfelder die Abhebung der Summen damit, dass sein Vater und er die Geldsummen zuvor der Neuapostolischen Kirche ausgelegt hätten.
Das Magazin [[Glaubenskultur.de|glaubenskultur]] schreibt über den Vorgang:
Die von Rockenfelder vorgelegten Belege kritisiert das Arbeitsgericht zudem insofern, dass "bei den immer wiederkehrenden Positionen wie 'Präsente' und 'Unterstützungen' (...) schon aufgrund des Zeitablaufes vieles dafür spricht, daß der Beklagte diese aus eigenen Mitteln dem jeweils Begünstigten schenken wollte." Dafür spreche auch, dass er sich "im vorliegenden Verfahren stets als wohlhabenden Mann dargestellt" habe.
Hermann Gottfried Rockenfelder wird wurde mit Urteil vom 2.06.1987 daher zur Zahlung von DM 618.799,01 nebst 4% Zinsen an die Neuapostolische Kirche in Hessen verurteilt.''[http://www.glaubenskultur.de/premiumartikel-568.html?PHPSESSID=f1b4c06cetajqkfjkst3tn9fj9r3tita]
</blockquote>
===Abspaltung von der Neuapostolischen Kirche===
Als er Nachdem Hermann Gottfried Rockenfelder in der Folgezeit weiterhin gelegentlich Gottesdienste gehalten sowie andere kirchenrechtlich auf Grund seiner Suspendierung nicht mehr statthafte Handlungen vollzogen hatte, wurde Rockenfelder er nach weiteren Vermahnunungen Vermahnungen am 29. Dezember 1989 aus der Neuapostolischen Kirche ausgeschlossen. Kurz darauf gründete er die [[Apostolische Gemeinde Wiesbaden]]. Ihm folgten etwa 140 neuapostolische Amtsträger und etwa 2.000 Anhänger aus rund 40 hessischen Gemeinden. Schwerpunkte der Trennung lagen , vor allem im Raum aus den Gebieten Wiesbaden, Gießen und dem mittelhessischen Biebertal. Aber auch im Raum Stuttgart sammelte Rockenfelder vereinzelt Mitglieder.
Rockenfelder suchte Kontakte zu anderen apostolischen Gemeinden. So gab es u. a. Kontakte zur [[Apostolische Gemeinde des Saarlands|Apostolischen Gemeinde des Saarlands]] und der [[Apostolische Gemeinschaft|Apostolischen Gemeinschaft]] in Düsseldorf. Doch kam es zu keiner weiteren Zusammenarbeit oder gar zu einem Zusammenschluss. Hermann Gottfried Rockenfelder jr. verstarb am 19. Dezember 2001.
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