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Entschlafenenwesen in apostolischen Glaubensgemeinschaften

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Das sogenannte '''Entschlafenenwesen''' ist die eine Lehre und damit verbundene Praxis vieler '''apostolischer Gemeinschaften''', dass die menschliche Seele auch nach dem Tod noch Heil empfangen kann. Das Entschlafenenwesen wird dort biblisch begründet und lehrt die Möglichkeit, dass auch bereits Verstorbene noch Heil finden oder Sündenvergebung empfangen können. Dabei wird vor allem die Gnade Jesu Christi betont, die eine Zustandsänderung einer Seele im Jenseits ermögliche. Die verschiedenen christlichen Institutionen (Sakramente, Wort Gottes, etc.) sollen daher auch Entschlafenen (Verstorbenen) in bestimmter Weise überreicht werden.
== Grundlage des Entschlafenenwesens in der katholisch-apostolischen Lehre ==
Historische Grundlage des Entschlafenenwesens sind Die Gemeinschaften, die Lehren der ein Entschlafenenwesen kennen, versuchen dieses mit allgemein christlichen Handlungen für Verstorbene zu begründen, die auch in den [[KAG|katholisch-apostolischen GemeindeGemeinden]]Anwendung fanden.  
Hier war es üblich in jeder [[Eucharistiefeier]] der entschlafenen Heiligen zu gedenken. Die Frübitte bezog sich nur auf die im Glauben entschlafenen, nicht auf ungläubig Verstorbene.
== Old Apostolic Church ==
== Apostolic Church of Queensland ==
 
==VAG==
Die europäischen Gemeinschaften der [[VAG]] kennen keine Handlungen und Sakramente für Verstorbene bzw. lehnen diese sogar als unbiblisch ab.
 
== Apostolisch Genootschap ==
Die [[Apostolisch Genootschap]] kennt kein Entschlafenenwesen und glaubt auch tendenziell nicht an ein Leben nach dem Tod. Diese Entwicklung setzte jedoch bereits unter dem neuapostolischen Bezirksapostel [[J.H. van Oosbree]] in der [[Hersteld Apostolische Zendinggemeente in de Eeinheid der Apostelen]] (HAGEA) ein. In den 1930er Jahren veränderte sich hier das Sakramentsverständnis massiv (in Abweichung von der neuapostolischen Lehre). In diesem Rahmen wurde auch die Praxis der Entschlafenengottesdienste und der Sakramentsspendung ausgesetzt.
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