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Canities-News

408 Bytes hinzugefügt, 12:32, 28. Jan. 2014
Prozessablauf / Urteil
* Untersagung der Verbreitung von nicht-öffentlichen Äußerungen der NAK NRW oder deren Mitgliedern in sozialen Netzwerken
Das Gericht machte am Verhandlungstag deutlichDie Klägerin führte in der Klage zu den Punkten näher definierte einzelne Aussagen und Veröffentlichungen auf (siehe oben). Der Herausgeber Schlangen hält einen Tag nach dem Prozess fest, dass die genannten Punkte''"der Vorsitzende tatsächlich außer der dringenden Warnung, den im Raum stehenden Vorwurf, bis auf die Behauptung der NAK NRW drohe dass die Äußerungen über eine drohende Insolvenz, in großem Umfang abzuweisen sind. Auf eine ernstzunehmende Ruf- und Wirtschaftsschädigung sei, die urheberrechtlichen Klagepunkte ist das Gericht nicht weiter eingegangen, weil jene in der Klage zu unpräzise Bausch und viel zu allgemein eingereicht wurden. Die Urteilsverkündung findet, da eine gütliche Einigung scheiterte, in den nächsten Wochen stattBogen abgewiesen hat."<ref>[http://www.canities-news.de/canities-im-kreuzfeuer/ canities-news.de: "Außer Spesen nichts gewesen?"] vom 24.01.2013, 07.00 Uhr, zuletzt abgerufen am 27.01.2014</ref>'' Weiter führt er aus: ''"Übrigens habe ich zu keinem Zeitpunkt geäußert, der NAK-NRW drohe die Insolvenz. Ich werde dazu ein klarstellendes Newsblog veröffentlichen und deutlich darauf hinweisen, dass keine der mitteleuropäischen NAK-Gebietskirchen von einer Insolvenz bedroht ist."<ref>ebd.</ref>'' Eine Entscheidung über den weiteren Fortgang des Verfahrens steht aus<ref>[http://www.glaubenskultur.de/artikel-1835.html glaubenskultur.de: Ohrfeige für die Kirchenklage] vom 24.01.2014, zuletzt abgerufen am 27.01.2014</ref>
===Kuriosum===
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