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Ausschluss

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*'''Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche'''
Ehemalige Mitglieder der Neuapostolischen Kirche, die einmal aus der Kirche ausgeschlossen wurden oder ausgetreten waren, bedürfen für die erneute Mitgliedschaft (Wiedereintritt) der Zustimmung des zuständigen Bezirksapostels.
 
===Bekannte Ausschlüsse===
In der Geschichte der NAK ist es häufiger zu Unstimmigkeiten im Apostelkreis bzw. mit dem Stammapostel gekommen. Daraus resultierten dann oft Spaltungen. Die größten Spaltungen, die auch mit zahlreichen Ausschlüssen von Aposteln, Bischöfen und Ältesten einhergingen, waren [[1921]] in Sachsen und [[1954]] im Saarland und der Schweiz, [[1955]] im Rheinland, den Niederlanden sowie Südafrika. Sie führten meist zu Gründungen neuer Gemeinschaften durch die Ausgeschlossenen.
==Literatur==
1.785
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