Amtsentbindung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus APWiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
K (Kategorie eingefügt)
Zeile 3: Zeile 3:
 
Im Gegensatz zur [[Amtsenthebung]] ist es kein Entzug des Amtes, sondern nur der Entzug der Vollmacht das Amt ausführen zu dürfen, des Amtsauftrages. Zumeist wird dem Amtsträger, der eigentlich des Amtes entbunden werden soll, vor die Wahl gestellt persönlich das Amt zurückzugeben (z.B. auch durch [[Ruhestand|Ruhetzung]]) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.
 
Im Gegensatz zur [[Amtsenthebung]] ist es kein Entzug des Amtes, sondern nur der Entzug der Vollmacht das Amt ausführen zu dürfen, des Amtsauftrages. Zumeist wird dem Amtsträger, der eigentlich des Amtes entbunden werden soll, vor die Wahl gestellt persönlich das Amt zurückzugeben (z.B. auch durch [[Ruhestand|Ruhetzung]]) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.
  
[[Kategorie:Amt]] [[Kategorie:Stumpfartikel]]
+
[[Kategorie:Amt]] [[Kategorie:Amt]] [[Kategorie:Stumpfartikel]]

Version vom 11. Dezember 2010, 09:39 Uhr

Die Amtsentbindung ist eine Form der Suspension und stellt eine Beugestrafe des Kirchenrechts dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll.

Im Gegensatz zur Amtsenthebung ist es kein Entzug des Amtes, sondern nur der Entzug der Vollmacht das Amt ausführen zu dürfen, des Amtsauftrages. Zumeist wird dem Amtsträger, der eigentlich des Amtes entbunden werden soll, vor die Wahl gestellt persönlich das Amt zurückzugeben (z.B. auch durch Ruhetzung) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.