Wahl

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Wahl

Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Aus Wahlen können Präsidenten, Vorstände, Aufsichtsräte, u. ä. hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zur Gesamtentscheidung, der Wahl.

Die Personen, die zur Wahl berechtigt sind (Wahlberechtigte), wählen in einem festgelegten Verfahren (Wahlsystem) – zumeist aus einer Auswahl – einen Amts- oder Mandatsinhaber oder ein Gremium für einen festgelegten Zeitraum.

Wahl ohne allgemeines Wahlrecht

In einem 2011 veröffentlichten Aufsatz bezeichnet Jason Brennan ein Allgemeines Wahlrecht als ungerecht. Die Bürger hätten ein Recht, dass jede politische Macht nur von kompetenten Menschen auf kompetente Art und Weise ausgeübt werde. Ein uneingeschränktes Wahlrecht verletze dieses Recht und sollte durch eine moderate Epistokratie ersetzt werden, in der das Wahlrecht nur politisch kompetenten Bürger vorbehalten ist. Wenngleich die Epistokratie selbst nicht vollständig gerecht sei, sei sie gerechter als die Demokratie.

Epistokratie

Die Epistokratie oder auch Deutsch: Philosophenherrschaft ist eine zentrale Theorie oder ein Ideal in Platons Werken zur Staatsphilosophie, die bis heute zu den wichtigsten Werken der westlichen Philosophie zählt. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde das Konzept durch David Estlund und Jason Brennan als epistocracy (aus griech. episteme: Wissen und kratía: Herrschaft - Herrschaft der Wissenden) aufgegriffen.

Platon baute in seinem Werk Politeia (370 v. Chr.) den idealen Staat in einer Analogie nach seiner Auffassung der Seele oder dem Wesen des Menschen auf. Er idealisiert dabei die „Philosophen“ als Regierende, Wissende und Lehrer, die „Wächter“ zur Verteidigung des Staates und die "Bauern und Handwerker" als ökonomische Grundlage des Staates.

Die Kernthese führt bei Platon von der Erkenntnis der Philosophie als die "Königin aller Wissenschaften" folgernd über die Idealvorstellung, dass Staatsführer immer "die Fähigsten des Volkes" sein müssen, dazu, dass eben Philosophen die idealen Staatsführer sein müssten.

"Wenn nicht die Philosophen Könige werden in den Städten oder die, welche jetzt Könige oder Herrscher genannt werden in den Städten, echt und ausreichend zu philosophieren beginnen, und wenn nicht dies in eines zusammenfällt, politische Macht und Philosophie, und die Naturen der Vielen, die jetzt ausschließlich eines der beiden Ziele im Auge haben, mit Gewalt ausgeschlossen werden, dann gibt es kein Ende der Übel, mein lieber Glaukon, weder für die Städte, noch (wie ich glaube) für das Menschengeschlecht." (Politeia 473d)

Für das Verständnis des Zitats ist wichtig, dass die Herrschaft der Philosophen, wie insbesondere das Höhlengleichnis zeigt, nicht als Herrschaft der Intellektuellen aufgefasst werden kann. Platons Philosoph ist vielmehr auf einem mühsamen Weg zur Erkenntnis der Wahrheit gelangt, die nicht nur intellektuell ist, sondern den gesamten Menschen ergreift und verändert.

Kritik durch Kant

Immanuel Kant lehnt in seinem moralphilosophischem Werk Zum ewigen Frieden die Herrschaft der Philosophen mit folgender Begründung ab:

"Daß Könige philosophieren, oder Philosophen Könige würden, ist nicht zu erwarten, aber auch nicht zu wünschen; weil der Besitz der Gewalt das freie Urteil der Vernunft unvermeidlich verdirbt."

Er spricht demzufolge dem Herrschenden ein allgemeines Vermögen, sich seiner Vernunft im Reinen zu bedienen, ab. Jedoch ist eine Koexistenz des Herrschers und des Philosophen zur gegenseitigen Belehrung notwendig.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche ist die Wahl in den Statuten der Neuapostolischen Kirche International als Kirchenrecht geregelt. Diese Wahl stellt die einzige Möglichkeit einer Personenwahl innerhalb der Kirche dar und ist ausschließlich epistokratisch geprägt.

Fehlt eine Berufung durch den Vorgänger oder wurde der Stammapostel abgewählt, so wird der Stammapostel durch die Bezirksapostelversammlung oder die Apostelversammlung aus dem Kreis der Bezirksapostel, Bezirksapostelhelfer und Apostel gewählt.

Wahlsitzungen der Bezirksapostelversammlung finden ohne den Stammapostel statt. Einladungen erfolgen schriftlich durch den dienstältesten Bezirksapostel unter Angabe der Tagesordnung. Die Sitzungen sollen innerhalb von sieben Tagen stattfinden. Sie werden von dem dienstältesten Bezirksapostel geleitet. In Wahlsitzungen ist die Bezirksapostelversammlung beschlussfähig, wenn mindestens 9/10 ihrer Mitglieder anwesend oder rechtswirksam vertreten sind. Die Bezirksapostel und Bezirksapostelhelfer können sich durch ein anderes Mitglied der Bezirksapostelversammlung mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Zirkularweg ist ausgeschlossen.

Die Wahlsitzung der Bezirksapostelversammlung zwecks Wahl des Stammapostels ist erforderlich, wenn der Stammapostel keinen Nachfolger berufen hat, dieser nicht zur Verfügung steht oder der Stammapostel abgewählt wurde. Die Wahl des Stammapostels erfolgt geheim. Der Beschluss gilt als gefasst, wenn 2/3 der anwesenden oder rechtswirksam vertretenen Mitglieder sich auf einen Nachfolger einigen konnten. Ist auch nach sieben Wahlgängen noch kein Stammapostel gewählt, wird die Wahl an die Apostelversammlung delegiert.

Wahlsitzungen der Apostelversammlung zwecks Wahl des Stammapostels finden ohne den Stammapostel statt. Einladungen erfolgen schriftlich durch den dienstältesten Bezirksapostel unter Angabe der Tagesordnung. Die Sitzungen sollen schnellstmöglich stattfinden. Sie werden vom dienstältesten Bezirksapostel geleitet. In Wahlsitzungen ist die Apostelversammlung beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 ihrer Mitglieder anwesend oder rechtswirksam vertreten sind. Jedes Mitglied kann höchstens 5 andere Mitglieder mit schriftlicher Vollmacht vertreten. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Wahl des Stammapostels erfolgt geheim. Der Beschluss gilt als gefasst, wenn mehr als 3/4 der anwesenden oder rechtswirksam vertretenen Mitglieder sich auf einen Nachfolger einigen konnten.

Literatur

  • Statuten der Neuapostolischen Kirche International

Weblinks