Segensgebet: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Segensgebet''', bzw. mit kleinen Abweicheungen auch '''Partnerschaftsgebet''', wird innerhalb der deutschen [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] eine Gebet mit der Bitte um Gottes Segen für eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft bezeichnet.
 
Als '''Segensgebet''', bzw. mit kleinen Abweicheungen auch '''Partnerschaftsgebet''', wird innerhalb der deutschen [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] eine Gebet mit der Bitte um Gottes Segen für eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft bezeichnet.
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==Geschichte==
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Die 2009 gegründete Initiative [[Regenbogen-NAK]] setzt sich maßgeblich für das Segensgebet und die Gleichstellung homosexueller Mitglieder innerhalb der Neuapostolischen Kirche ein. In der [[Gebietskirche Nordrhein-Westfalen]] wurden bereits seit 2009 Segensgebete für gleichgeschlechtliche Partnerschaften angeboten. Daraufhin bat der damalige Stammapostel [[Wilhelm Leber]] den Bezirksapostel [[Armin Brinkmann]] um eine Ausarbeitung einer Richtlinie. Dies geschah in der Projektgruppe ''Ehe, Familie, Konkubinat''.
  
 
==Beschreibung Segensgebet==
 
==Beschreibung Segensgebet==
Das sogenannte Segensgebet ist seit 2011 in der [[Gebietskirche Nordrhein-Westfalen]] in der Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften" der Neuapostolischen Kirche beschrieben. Danach können in dieser Gebietskriche seit 2011 gleichgeschlechtliche Partner, welche eine eingetragene Lebenspartnerschaft besitzen, ein Segensgebet für ihre Partnerschaft erhalten. Die Regelung beschreibt:
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Das sogenannte Segensgebet ist seit 2011 in der Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften" der Neuapostolischen Kirche beschrieben. Demnach können seit 2011 gleichgeschlechtliche Partner, welche eine eingetragene Lebenspartnerschaft besitzen, ein Segensgebet für ihre Partnerschaft erhalten. Die Regelung beschreibt:
  
 
{{Zitat|Da die Zusammenkunft zum Segensgebet kein Gottesdienst ist, erfolgt keine Umrahmung mit Eingangs- und Schlussgebet. Nach der Begrüßung durch den Seelsorger spricht dieser einleitende Worte, bevor gemeinsam das Gebet gesprochen wird. Ausdrücklich ist festgelegt, dass das Gebet nicht trinitarisch beginnt und keine Handauflegung erfolgt. Auch werden die Lebenspartner nicht um ein Ja-Wort gebeten.<ref>[http://www.nak-nrw.de/aktuelles/kurznotiert/111223_segensgebet-fuer-eingetragene-partnerschaften/ nak-nrw.de - Segensgebet für eingetragene Partnerschaften], zuletzt abgerufen am 26.11.2014</ref>}}
 
{{Zitat|Da die Zusammenkunft zum Segensgebet kein Gottesdienst ist, erfolgt keine Umrahmung mit Eingangs- und Schlussgebet. Nach der Begrüßung durch den Seelsorger spricht dieser einleitende Worte, bevor gemeinsam das Gebet gesprochen wird. Ausdrücklich ist festgelegt, dass das Gebet nicht trinitarisch beginnt und keine Handauflegung erfolgt. Auch werden die Lebenspartner nicht um ein Ja-Wort gebeten.<ref>[http://www.nak-nrw.de/aktuelles/kurznotiert/111223_segensgebet-fuer-eingetragene-partnerschaften/ nak-nrw.de - Segensgebet für eingetragene Partnerschaften], zuletzt abgerufen am 26.11.2014</ref>}}

Version vom 26. November 2014, 08:47 Uhr

Als Segensgebet, bzw. mit kleinen Abweicheungen auch Partnerschaftsgebet, wird innerhalb der deutschen Neuapostolischen Kirche eine Gebet mit der Bitte um Gottes Segen für eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft bezeichnet.

Geschichte

Die 2009 gegründete Initiative Regenbogen-NAK setzt sich maßgeblich für das Segensgebet und die Gleichstellung homosexueller Mitglieder innerhalb der Neuapostolischen Kirche ein. In der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen wurden bereits seit 2009 Segensgebete für gleichgeschlechtliche Partnerschaften angeboten. Daraufhin bat der damalige Stammapostel Wilhelm Leber den Bezirksapostel Armin Brinkmann um eine Ausarbeitung einer Richtlinie. Dies geschah in der Projektgruppe Ehe, Familie, Konkubinat.

Beschreibung Segensgebet

Das sogenannte Segensgebet ist seit 2011 in der Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften" der Neuapostolischen Kirche beschrieben. Demnach können seit 2011 gleichgeschlechtliche Partner, welche eine eingetragene Lebenspartnerschaft besitzen, ein Segensgebet für ihre Partnerschaft erhalten. Die Regelung beschreibt:

„Da die Zusammenkunft zum Segensgebet kein Gottesdienst ist, erfolgt keine Umrahmung mit Eingangs- und Schlussgebet. Nach der Begrüßung durch den Seelsorger spricht dieser einleitende Worte, bevor gemeinsam das Gebet gesprochen wird. Ausdrücklich ist festgelegt, dass das Gebet nicht trinitarisch beginnt und keine Handauflegung erfolgt. Auch werden die Lebenspartner nicht um ein Ja-Wort gebeten.[1]

Weiterhin heißt es laut nak-nrw.de:

„Das Segensgebet unterscheidet sich somit vom klassischen Trausegen. Und die Richtlinie stellt klar, dass eine Lebenspartnerschaft keine von der Heiligen Schrift empfohlene Form der Lebensgemeinschaft ist. "Die Neuapostolische Kirche sieht Homosexualität in Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich als Orientierung an, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat", heißt es dazu in der Richtlinie. Die Orientierung habe sowohl soziologisch-kulturelle als auch biologisch-genetische Ursachen.[2]

Unterschied Partnerschaftsgebet

Weblinks

Referenzen