Erbsünde: Unterschied zwischen den Versionen

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Die grundsätzliche Trennung des Menschen von Gott durch den Sündenfall und die Geneigtheit zur Sünde werden von der neuapostolischen Lehre nicht unter dem Begriff Erbsünde zusammengefasst. In dieser Differenzierung unterscheidet sich die neuapostolische von der römisch-katholischen Auffassung.
 
Die grundsätzliche Trennung des Menschen von Gott durch den Sündenfall und die Geneigtheit zur Sünde werden von der neuapostolischen Lehre nicht unter dem Begriff Erbsünde zusammengefasst. In dieser Differenzierung unterscheidet sich die neuapostolische von der römisch-katholischen Auffassung.
  
Die Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) gehört nach neuapostolischer Lehre somit nicht zur Erbsünde. Die Verstrickung in Sünde ist eine Folge des Sündenfalls, die durch die Wassertaufe nicht beseitigt wird.<ref>http://www.bischoff-verlag.de/public_vfb/pages/de/family/wissen_und_lehre/wl-09-03.html</ref>
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Die Geneigtheit zur Sünde ([[Konkupiszenz]]) gehört nach neuapostolischer Lehre somit nicht zur Erbsünde. Die Verstrickung in Sünde ist eine Folge des Sündenfalls, die durch die Wassertaufe nicht beseitigt wird.<ref>http://www.bischoff-verlag.de/public_vfb/pages/de/family/wissen_und_lehre/wl-09-03.html</ref>
  
 
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Version vom 16. Januar 2010, 14:13 Uhr

Die Erbsünde oder Ursünde ist der theologische Begriff für die erste Sünde der menschlichen Stammeltern Adam und Eva, durch die sie für sich und alle ihre Nachkommen die Freundschaft mit Gott verloren und der sich auf alle Nachkommen, somit alle Menschen, erstreckt. Die Erbsündenlehre geht auf den Kirchenlehrer Aurelius Augustinus zurück und wird von den meisten apostolischen Gemeinschaften geteilt.

Biblische Ableitung der augustinischen Lehre

Wie im 3. Kapitel des 3. Buchs Mose/Buchs Genesis beschrieben, sündigten die Stammeltern Adam und Eva, weil sie der Versuchung des Teufels zustimmten und das göttliche Gebot, nicht vom "Baum der Erkenntnis" zu essen, übertraten. Dahinter standen Stolz und Hochmut sowie ein Mißtrauen gegenüber Gott und seinem Heilsplan.

Zur Strafe für diese "Ursünde" gingen Adam und Eva der heiligmachenden Gnade verlustig, d.h. sie verloren die Freundschaft Gottes und damit die Gewissheit der übernatürlichen Bestimmung menschlicher Existenz. Ebenso sollten auch ihre Nachkommen das Fehlen dieser Gnade der Gotteskindschaft erfahren; eben darin besteht das Wesen der Erbsünde. Sekundäre Folgen, aber mit der Erbsünde verbunden, sind die Anwesenheit von Leiden und Tod als Strafe der Sünde, die Konkupiszenz oder Begierlichkeit als ungeordnete Neigung zum Bösen sowie eine Trübung der Erkenntnis und eine Schwächung des Willens.

Da Gott nicht will das die Menschen verloren gehen, sandte er seinen Sohn Jesus Christus als Erlöser in die Welt, um die Erbsünde und alle weiteren Sünden wieder gut zu machen. Dies geschah durch den freiwilligen Opfertod Christi am Kreuz.

In der Taufe wird die Erbschuld getilgt, während die sekundären Folgen der Erbsünde dem Menschen zur sittlichen Bewährung belassen werden; in der so begründeten Gemeinschaft mit Jesus Christus verlieren die Sündenfolgen aber ihren Strafcharakter und werden zum Anlaß und Mittel, mit der Gnade Gottes das Heil zu wirken.

katholisch-apostolisch

Die katholisch-apostolische Glaubenslehre teilt die Aussagen des Augustinus zur Erbsünde.

neuapostolisch

Auch die neuapostolische Lehre basiert auf der augustinischen Lehre von der Erbsünde und teilt diese größtenteils: Von der Erbsünde wird in Fragen und Antworten Nr. 195 in der Ausgabe von 1992 folgendes gesagt: »Mit ihr (der Heiligen Taufe) verbunden ist die Abwaschung der Erbsünde, die durch den Sündenfall Adams und Evas bewirkte Sündhaftigkeit des Menschengeschlechtes.« Die Neuapostolische Kirche folgte hier dem Vorbild der christlichen Tradition, der zu Folge die Erbsünde zweierlei umfasst: Zum einen die aus dem Sündenfall Adams und Evas auf jeden Menschen überkommene Sünde, diese wird bei der Taufe abgewaschen; zum anderen die ebenfalls aus dem Sündenfall herrührende Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz). Diese bleibt trotz der Taufhandlung bestehen.

Da die Aussage, dass die Erbsünde in der Heiligen Wassertaufe abgewaschen wird, und das offensichtliche Sündersein des Menschen in einem offensichtlichenSpannungsverhältnis zueinander stehen, wurde die Lehre von der Erbsünde in jüngerer Zeit diesbezüglich weiter präzisiert: Als Erbsünde wird nach der neuapostolischen Lehre allein jene Sünde bezeichnet, durch die die vollständige Trennung von Gott zustande kommt. Sie ist nach dem Taufakt nicht mehr vorhanden. Die Erbsünde wird also durch die Heilige Taufe getilgt.

Im Sakrament der Heiligen Taufe eröffnet Gott dem Täufling den Weg zum Heil in Christus und letztlich zur Erlösung. Insofern hat der Täufling Anteil am Verdienst Christi, nämlich an der Sünden überwindenden Macht seines Opfertodes. Durch die Heilige Wassertaufe wird die Erbsünde oder Ursünde vollständig abgewaschen und ausgetilgt, der Zustand der Gottferne aufgehoben und der Sünder in ein erstes Näheverhältnis zu Gott geführt.[1]

Die grundsätzliche Trennung des Menschen von Gott durch den Sündenfall und die Geneigtheit zur Sünde werden von der neuapostolischen Lehre nicht unter dem Begriff Erbsünde zusammengefasst. In dieser Differenzierung unterscheidet sich die neuapostolische von der römisch-katholischen Auffassung.

Die Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) gehört nach neuapostolischer Lehre somit nicht zur Erbsünde. Die Verstrickung in Sünde ist eine Folge des Sündenfalls, die durch die Wassertaufe nicht beseitigt wird.[2]

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Einzelnachweise