Abendmahlsausweis: Unterschied zwischen den Versionen
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== Neuapostolische Kirche == | == Neuapostolische Kirche == | ||
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Über Jahrzehnte war es in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] selbstverständlich, bei Urlaubsreisen, geschäftlichen Aufenthalten usw. dem [[Türhüter]] anlässlich eines Gottesdienstes eine Legitimation vorzulegen, um noch in diesem und ggf. den folgenden Gottesdiensten zum Empfang des Abendmahls berechtigt zu werden. Die Türhüter waren gehalten, unbekannte Personen nach deren Legitimation zu fragen, anderenfalls war ihnen der Zugang zum Abendmahl zu verwehren. | Über Jahrzehnte war es in der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] selbstverständlich, bei Urlaubsreisen, geschäftlichen Aufenthalten usw. dem [[Türhüter]] anlässlich eines Gottesdienstes eine Legitimation vorzulegen, um noch in diesem und ggf. den folgenden Gottesdiensten zum Empfang des Abendmahls berechtigt zu werden. Die Türhüter waren gehalten, unbekannte Personen nach deren Legitimation zu fragen, anderenfalls war ihnen der Zugang zum Abendmahl zu verwehren. | ||
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Aktuelle Version vom 12. Juli 2016, 12:22 Uhr
Der Abendmahlsausweis bzw. die Legitimation, kath.ap. auch Kommunionschein, ist bzw. war in den apostolischen Gemeinschaften eine Bescheinigung zur Kirchenzugehörigkeit, die zur Teilnahme am Heiligen Abendmahl berechtigt.
Inhaltsverzeichnis
Katholisch-apostolische Gemeinden
Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten seit 1836 den Kommunionschein, den der Vorsteher einer Gemeinde solchen Gemeindegliedern ausstellte, die die Kommunion in einer anderen kath.ap. Gemeinde empfangen wollten. Der Schein musste den beiden Diakonen übergeben werden, die während der Kommunion im Auftrag des Zelebranten den Zugang zum Altarraum kontrollierten. Unbekannte Personen sollten zurückgehalten werden, damit der Abendmahlsteilnehmer und der Zelebrant nicht durch unberechtigten Genuss Sünde auf sich laden konnten.
Neuapostolische Kirche
Über Jahrzehnte war es in der Neuapostolischen Kirche selbstverständlich, bei Urlaubsreisen, geschäftlichen Aufenthalten usw. dem Türhüter anlässlich eines Gottesdienstes eine Legitimation vorzulegen, um noch in diesem und ggf. den folgenden Gottesdiensten zum Empfang des Abendmahls berechtigt zu werden. Die Türhüter waren gehalten, unbekannte Personen nach deren Legitimation zu fragen, anderenfalls war ihnen der Zugang zum Abendmahl zu verwehren.
Mit der Öffnung der Neuapostolischen Kirche ab Ende der 1990er Jahre kamen die Abendmahlsausweise außer Gebrauch. Mitte der 2000er Jahre wurden sie noch zur Nutzung in außereuropäischen Gebieten ausgestellt, waren aber in vielen Gemeinden schon nicht mehr vorrätig.
Vereinigung apostolischer Gemeinden
Die Apostolische Gemeinschaft, wie auch der Reformiert-apostolische Gemeindebund kannten den Abendmahlsausweis, schafften jenen aber wahrscheinlich Mitte der 1960er Jahre ab.
Begrifflichkeit
Janne-Marije Bork schreibt in ihrer Diplomarbeit über das Abendmahl für Kinder in der evangelischen Landeskirche:
„Während der Hospitation einer Christenlehre begegnete mir eine Abendmahlsunterweisung für Kinder in Form eines Kurses, den die teilnehmenden Grundschüler am Ende durch einen „Abendmahlsausweis“ bestätigt bekamen und somit offiziell die Genehmigung erhielten, am Abendmahl teilnehmen zu dürfen. Der zuständige Gemeindepädagoge erläuterte jedoch, dass der ausgestellte Ausweis weniger für die Kinder selbst, als zur Zufriedenstellung älterer Gemeindemitglieder diene, die immer wieder den Kindern das Verstehen und den würdigen Empfang des Abendmahls absprachen[1]“