Diskussion:Apostelkollegium der Neuapostolischen Gemeinden Deutschlands: Unterschied zwischen den Versionen
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es müsste doch rel. schnell zu klären sein, wer in den 50er Jahren Mitglied im Apostelkollegium wurde bzw. war. Meines Wissens waren auch die niederländischen und schweizerischen Apostel Mitglieder im Apostelkollegium, denn Güttingers und Kamphuis wurden aus diesem ja ausgeschlossen, ebenso wie aus der Kirche. Folglich müssten Sie ja Mitglied gewesen sein. Der im Artikel genannte Verein bezieht sich nur auf Deutschland. Bereits 1950 und dann 1951 gab es aber einen weiteren Verein bzw. eine Erweiterung des Vereins, der dann alle Apostel umfasste. --[[Benutzer:Volker|Volker]] 09:23, 6. Jan. 2012 (CET) | es müsste doch rel. schnell zu klären sein, wer in den 50er Jahren Mitglied im Apostelkollegium wurde bzw. war. Meines Wissens waren auch die niederländischen und schweizerischen Apostel Mitglieder im Apostelkollegium, denn Güttingers und Kamphuis wurden aus diesem ja ausgeschlossen, ebenso wie aus der Kirche. Folglich müssten Sie ja Mitglied gewesen sein. Der im Artikel genannte Verein bezieht sich nur auf Deutschland. Bereits 1950 und dann 1951 gab es aber einen weiteren Verein bzw. eine Erweiterung des Vereins, der dann alle Apostel umfasste. --[[Benutzer:Volker|Volker]] 09:23, 6. Jan. 2012 (CET) | ||
+ | : Ja, der Artikel bezieht sich auf den im Header genannten Verein - das war ein rein deutscher Verein. Ein Teil der Akten liegen mir schon vor, weitere folgen sicherlich in Kürze. Dann gibt es mehr Klarheit. --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 16:11, 8. Jan. 2012 (CET) | ||
+ | ::Das hast du ja während meiner Abwesenheit gut zusammengefasst. Einen kleinen Fehler habe ich ausgebügelt: Es waren 47, nicht 48 Apostel im Juli/August 1960. --[[Benutzer:Sebastian|Sebastian]] 16:15, 8. Jan. 2012 (CET) | ||
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+ | Es gab ja offenbar doch keine 2 Vereine, sondern der "Deutsche" wurde einfach erweitert und die Statuten von 1950 und '51 waren laut ihrem Titel solche des "Apostelkollegiums der Neuapostolischen Kirche" ohne Länderzusatz. Warum dann ausgerechnet in dem 1960er Protokoll wieder "Deutschland e.V." auftaucht ist mir unklar. Zumal ich im Artikel ja bereits dargelegt habe, dass nach den Statuten von 1922 sicherlich die 3/4 nicht erreicht war, aber nach den 1951 Statuten auch nicht nötig war. Fakt ist jedenfalls, dass 1922 ausländische Apostel "zugelassen werden konnten" und dies bis 1960 reichlich umgesetzt wurde, es also 1960 nicht allein auf die deutschen Apostel ankam, bzw. die Mitgliederzahl weit höher war als die Anzahl der deutschen Apostel. --[[Benutzer:Volker|Volker]] 16:25, 8. Jan. 2012 (CET) |
Aktuelle Version vom 8. Januar 2012, 16:25 Uhr
Hallo,
es müsste doch rel. schnell zu klären sein, wer in den 50er Jahren Mitglied im Apostelkollegium wurde bzw. war. Meines Wissens waren auch die niederländischen und schweizerischen Apostel Mitglieder im Apostelkollegium, denn Güttingers und Kamphuis wurden aus diesem ja ausgeschlossen, ebenso wie aus der Kirche. Folglich müssten Sie ja Mitglied gewesen sein. Der im Artikel genannte Verein bezieht sich nur auf Deutschland. Bereits 1950 und dann 1951 gab es aber einen weiteren Verein bzw. eine Erweiterung des Vereins, der dann alle Apostel umfasste. --Volker 09:23, 6. Jan. 2012 (CET)
- Ja, der Artikel bezieht sich auf den im Header genannten Verein - das war ein rein deutscher Verein. Ein Teil der Akten liegen mir schon vor, weitere folgen sicherlich in Kürze. Dann gibt es mehr Klarheit. --Sebastian 16:11, 8. Jan. 2012 (CET)
- Das hast du ja während meiner Abwesenheit gut zusammengefasst. Einen kleinen Fehler habe ich ausgebügelt: Es waren 47, nicht 48 Apostel im Juli/August 1960. --Sebastian 16:15, 8. Jan. 2012 (CET)
Es gab ja offenbar doch keine 2 Vereine, sondern der "Deutsche" wurde einfach erweitert und die Statuten von 1950 und '51 waren laut ihrem Titel solche des "Apostelkollegiums der Neuapostolischen Kirche" ohne Länderzusatz. Warum dann ausgerechnet in dem 1960er Protokoll wieder "Deutschland e.V." auftaucht ist mir unklar. Zumal ich im Artikel ja bereits dargelegt habe, dass nach den Statuten von 1922 sicherlich die 3/4 nicht erreicht war, aber nach den 1951 Statuten auch nicht nötig war. Fakt ist jedenfalls, dass 1922 ausländische Apostel "zugelassen werden konnten" und dies bis 1960 reichlich umgesetzt wurde, es also 1960 nicht allein auf die deutschen Apostel ankam, bzw. die Mitgliederzahl weit höher war als die Anzahl der deutschen Apostel. --Volker 16:25, 8. Jan. 2012 (CET)