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Apostolische Gemeinschaft

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Die '''Apostolische Gemeinschaft''' versteht sich als [[Freikirche]] und Abteilung innerhalb der Kirche Jesu Christi. Sie ist eine Abspaltung der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] und hat ihre Wurzeln in den [[katholisch-apostolische Gemeinden|katholisch-apostolischen Gemeinden]]. Die Gemeinschaft wurde am 24. Januar 1955 in Düsseldorf gegründet. Auslöser war der [[Ausschluss]] des Bezirksapostels [[Peter Kuhlen]] sowie der Apostel [[Siegfried Dehmel]] und [[Ernst Dunkmann]] aus der Neuapostolischen Kirche. Die Apostolische Gemeinschaft ist als eingetragener Verein organisiert und im Vereinsregister der Stadt Düsseldorf eingetragen. Hielten sich nach der Trennung ca. 12.000 Personen zur Gemeinschaft, ist die Mitgliederzahl inzwischen auf unter 3.000 gefallen. Per 31. Dezember 2010 gehörten ihr in Deutschland noch 5.559 Mitglieder in 74 Gemeinden an, davon entfielen 673 Mitglieder (Stand: 31.12.2013) auf das Gebiet des ehemaligen [[Reformiert-Apostolischer Gemeindebund|Reformiert-Apostolischen Gemeindebundes]]. Ein für Freikirchen eher niedriger Anteil von etwa 40% davon ist aktiv, so dass rund 21.500 300 Mitglieder regelmäßig am Gemeindeleben teilnehmen. Das Hauptverbreitungsgebiet ist das Rhein- und Vogtland sowie Sachsen. In Nord- und Süddeutschland bestehen Diasporagemeinden.
==Geschichte==
==Gliederung==
[[Datei:Die Apostel der Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften um 1973.jpg|thumb|right|Die Apostel der Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften um 1973]]
Zum 1. Januar 2019 trat eine Strukurreform in Kraft. Ziel sind selbständig lebensfähige Gemeinden. Daher werden die bisherigen noch zwei Apostelbezirke und die 10 Bezirke aufgelöst. Die Gemeinden werden künftig selbständiger werden und sind künftig zur Koordination und Bewältigung gemeinsamer Aufgaben in drei [[Regionalkonferenz]]en ([[Regionalkonferenz Nord|Nord]], [[Regionalkonferenz West|West]], [[Regionalkonferenz Südost|Südost]]) aufgeteilt. Ab dem 1. Januar 2019 gibt es keine Apostelbezirke und somit keine regionale Zuständigkeit der Apostel mehr. Die [[Kirchenleitung]], bestehend aus den Aposteln [[Armin Groß]], und [[Ulrich Hykes]] und [[Detlef Lieberth]], sowie den Bischöfen [[Jörg Habekost]] und , [[Elke Heckmann]] und [[Ulrich Keller]] sind gemeinsam für alle Gemeinden zuständig.
Zum 1. Januar 2018 war die Gemeinschaft bereits auf zwei Apostelbezirke reduziert worden. Die Apostolische Gemeinschaft ist in Deutschland aktiv und war seit dem 1. Januar 2017 in drei Apostelbezirke mit 10 Bezirken gegliedert (siehe: [[Liste der Gemeinden der Apostolischen Gemeinschaft]]):
Jeder Apostelbezirk wurde normalerweise von einem Apostel geleitet. Der Apostelbezirk Süddeutschland war jedoch seit 2004 und der Bezirk Ostdeutschland war 2006/2007 vakant. Daher wurden im Oktober 2006 die Apostelbereiche West-Süd und Nord-Ost eingeführt. Der Bezirk West-Süd umfasste die Apostelbezirke Düsseldorf und Süddeutschland mit Apostel [[Wilfried Baron]] und dem am 4. November 2007 ordinierten Apostel [[Armin Groß]]. Groß hatte 2008 nach der Ruhesetzung des Apostels Baron am 9. November die Betreuung des Bezirks West-Süd übernommen. Ihm stand der im November 2006 ordinierte Bischof Ulrich Hykes (Düsseldorf) helfend zur Seite. Der Bezirk Saarland stand seit dem 1. Juni 2007 unter der geistlichen Leitung von Apostel Schaeffer aus Frankreich, gehört organisatorisch jedoch weiterhin zur Apostolischen Gemeinschaft in Deutschland. Der Bezirk Nord-Ost umfasste bis 1. Juli 2007 die Apostelbezirke Duisburg/Norddeutschland und Ostdeutschland. Sie werden von Apostel [[Matthias Knauth]] geleitet, dem der Bischof Viktor Raus zur Seite steht. Seit dem 1. Juli 2007 hatte der Apostelbezirk Ostdeutschland mit dem bisherigen Bischof Gert Loose wieder einen eigenen Apostel. Apostel [[Detlef Lieberth]], der bis Oktober 2006 den Apostelbezirk Köln mit den Bezirken Köln, Düren und Essen betreute, ist für Verwaltungs- und Gemeindeentwicklungsaufgaben zuständig und hatte keine Bezirksverantwortung mehr.
Die Bezirke wurden meist von Ältesten geleitet, einige aber auch vom Bischof oder Apostel. Die Apostel, Bischöfe und Ältesten zusammen bilden den Vorstand der Gemeinschaft. Die Delegiertenversammlung beschließt Satzungsänderungen, nimmt den Jahresbericht der Geschäftsleitung entgegen und erteilt ihr Entlastung. Im Juni 2015 erfolgte die erste Ordination einer Ältesten für den Bezirk Vogtland, womit die erste Frau in den Vorstand einzog. Die Delegierten werden alle fünf Jahre von den Mitgliedern gewählt, zuletzt am 29. Januar 2012. Dabei wird wurde pro Bezirk für je angefangene 500 Mitglieder ein Delegierter gewählt. Ordentliche Delegiertenversammlungen finden einmal jährlich statt. Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus: dem Vorstand, den in den Mitgliederversammlungen gewählten Delegierten, dem vom Vorstand berufenen Jugendsekretär und den Vertretern der Jugendverbände. Im Mai 2012 wurde eine Satzungsänderung beschlossen, die u.a. ab der Delegiertenwahl 2017 einen Delegierten pro 300 Mitglieder vorsiehtvorsah. Durch die Auflösung der Bezirke erfolgte für die Delegiertenwahl 2022 eine Einteilung in sieben Wahlkreise, die mindestens je 200 Mitglieder umfassen.
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