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Das geistliche [[Amt]] kann auf verschiedene Arten beendet oder zeitweise ausgesetzt werden.
== Amtsniederlegung ==
Die Amtsniederlegung ist in der Neuapostolischen Kirche eine freiwillige Beendigung der Amtsausübung durch einen Amtsträger durch seine eigene Willenserklärung und die Annahme dessen durch den Apostel.<ref>Richtlinien für Geistliche, 3.9 Amtsniederlegung: https://nak.org/de/rfg?id=e7992dae-00c0-4dbd-8e36-5bf20625f59e</ref>
== Ruhesetzung ==
Siehe [[Ruhestand]]
== Beurlaubung ==
Wenn nur eine zeitweise Niederlegung des Amtes gewünscht wird (zum Beispiel aufgrund von persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, Nichtübereinstimmung mit dem Glaubensbekenntnis oder wesentlichen Lehraussagen der Neuapostolischen Kirche, Anhaltender Verstoss des Amtsträgers gegen wesentliche Amtspflichten oder eine Schädigung des Ansehens der Neuapostolischen Kirche durch das Verhalten des Amtsträgers oder der Amtsträgerin<ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.6.1 Beurlaubungsgründe, https://nak.org/de/rfg?id=c4361d6b-5fcf-4539-b8ea-5e21f6438f09</ref>) kann das Amt zeitweise pausiert werden.
In der [[NAK]] soll die Dauer 3 Jahre nicht überschreiten.<ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.6 Beurlaubung, https://nak.org/de/rfg?id=54b56432-41e2-44e6-b8b8-542adb2e9a40</ref>
== Amtsenthebung ==
Bestehen Gründe für eine Beurlaubung dauerhaft oder liegen andere Schwerwiegende Gründe vor, kann ein Amtsträger in der NAK seines Amtes enthoben werden. Im Gegensatz zur Amtsniederlegung ist dies unabhängig von der Willenserklärung des Betroffenen<ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.10 Amtsenthebung, https://nak.org/de/rfg?id=83576d17-82ac-47b3-96eb-52bef84c7731</ref>
=== Anwendung ===
Gerade in jüngerer Zeit findet die Suspension sehr selten statt. Zumeist wird dem Amtsträger, dessen Amt eigentlich enthoben werden werden könnte, vor die Wahl gestellt persönlich das [[Amtsrückgabe|Amt zurückzugeben]] (z.B. auch durch [[Ruhestand|Ruhesetzung]]) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.
=== Kritik ===
Die Amtsenthebung von drei [[Diakon]]en am 12. April 2007 in der [[Neuapostolische Kirche Hamburg-Blankenese|neuapostolischen Gemeinde Hamburg-Blankenese]] wurde kontrovers und kritisch in Internetforen diskutiert und anderen Internetplattformen kommentiert<ref>www.canities-news.de, Bericht über die Amtsenthebung, https://www.canities-news.de/app/download/13500622/Blankenese.pdf</ref>. Auch von der [[Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen|EZW]] wurde die Amtsenthebung in Blankenese kritisch bewertet<ref>nak.org, Bekantmachungen, Wie exklusiv ist die NAK, https://nak.org/de/db/14814/Bekanntmachungen/Wie-exklusiv-ist-die-NAK</ref> (ungeachtet, dass auch in den evangelischen Landeskirchen immer wieder Suspensionen wegen Lehrabweichungen - bspw. Lüdemann - vorgenommen werden).
=== Bekannte Fälle von Amtsenthebungen (Auswahl) ===
* [[Friedrich Wilhelm Schwarz]]
* [[Heinrich Geyer]]
* [[Peter Kuhlen]]
* [[Otto Güttinger]]
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== Amtsniederlegung ==
Die Amtsniederlegung ist in der Neuapostolischen Kirche eine freiwillige Beendigung der Amtsausübung durch einen Amtsträger durch seine eigene Willenserklärung und die Annahme dessen durch den Apostel.<ref>Richtlinien für Geistliche, 3.9 Amtsniederlegung: https://nak.org/de/rfg?id=e7992dae-00c0-4dbd-8e36-5bf20625f59e</ref>
== Ruhesetzung ==
Siehe [[Ruhestand]]
== Beurlaubung ==
Wenn nur eine zeitweise Niederlegung des Amtes gewünscht wird (zum Beispiel aufgrund von persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, Nichtübereinstimmung mit dem Glaubensbekenntnis oder wesentlichen Lehraussagen der Neuapostolischen Kirche, Anhaltender Verstoss des Amtsträgers gegen wesentliche Amtspflichten oder eine Schädigung des Ansehens der Neuapostolischen Kirche durch das Verhalten des Amtsträgers oder der Amtsträgerin<ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.6.1 Beurlaubungsgründe, https://nak.org/de/rfg?id=c4361d6b-5fcf-4539-b8ea-5e21f6438f09</ref>) kann das Amt zeitweise pausiert werden.
In der [[NAK]] soll die Dauer 3 Jahre nicht überschreiten.<ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.6 Beurlaubung, https://nak.org/de/rfg?id=54b56432-41e2-44e6-b8b8-542adb2e9a40</ref>
== Amtsenthebung ==
Bestehen Gründe für eine Beurlaubung dauerhaft oder liegen andere Schwerwiegende Gründe vor, kann ein Amtsträger in der NAK seines Amtes enthoben werden. Im Gegensatz zur Amtsniederlegung ist dies unabhängig von der Willenserklärung des Betroffenen<ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.10 Amtsenthebung, https://nak.org/de/rfg?id=83576d17-82ac-47b3-96eb-52bef84c7731</ref>
=== Anwendung ===
Gerade in jüngerer Zeit findet die Suspension sehr selten statt. Zumeist wird dem Amtsträger, dessen Amt eigentlich enthoben werden werden könnte, vor die Wahl gestellt persönlich das [[Amtsrückgabe|Amt zurückzugeben]] (z.B. auch durch [[Ruhestand|Ruhesetzung]]) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.
=== Kritik ===
Die Amtsenthebung von drei [[Diakon]]en am 12. April 2007 in der [[Neuapostolische Kirche Hamburg-Blankenese|neuapostolischen Gemeinde Hamburg-Blankenese]] wurde kontrovers und kritisch in Internetforen diskutiert und anderen Internetplattformen kommentiert<ref>www.canities-news.de, Bericht über die Amtsenthebung, https://www.canities-news.de/app/download/13500622/Blankenese.pdf</ref>. Auch von der [[Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen|EZW]] wurde die Amtsenthebung in Blankenese kritisch bewertet<ref>nak.org, Bekantmachungen, Wie exklusiv ist die NAK, https://nak.org/de/db/14814/Bekanntmachungen/Wie-exklusiv-ist-die-NAK</ref> (ungeachtet, dass auch in den evangelischen Landeskirchen immer wieder Suspensionen wegen Lehrabweichungen - bspw. Lüdemann - vorgenommen werden).
=== Bekannte Fälle von Amtsenthebungen (Auswahl) ===
* [[Friedrich Wilhelm Schwarz]]
* [[Heinrich Geyer]]
* [[Peter Kuhlen]]
* [[Otto Güttinger]]
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