Seniorenbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus APWiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
 
Ein '''Seniorenbeauftragter''' kümmert sich in einer [[Gemeinde]] oder einem [[Bezirk]] um die Belange der älteren [[Geschwister]], der Senioren. Dabei organisiert er beispielsweise Zusammenkünfte, Ausflüge oder sonstige gemeinschaftliche Aktionen.
 
Ein '''Seniorenbeauftragter''' kümmert sich in einer [[Gemeinde]] oder einem [[Bezirk]] um die Belange der älteren [[Geschwister]], der Senioren. Dabei organisiert er beispielsweise Zusammenkünfte, Ausflüge oder sonstige gemeinschaftliche Aktionen.
  
In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] galt über lange Zeit das ungeschriebene Gesetz, dass Amtsträger in Ruhe diese Funktionen ausführen. Mit dem demografischen Wandel und der Überalterung der Gemeinden, stellt die Seniorengruppe in einer Gemeinde den größten Anteil der Mitglieder. Somit steigt auch die Verantwortung und das Tätigkeitsfeld der Seniorenbeauftragten.
+
In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] galt über lange Zeit das ungeschriebene Gesetz, dass Amtsträger in Ruhe diese Funktionen ausführen. Mit dem demografischen Wandel und der Überalterung der Gemeinden, kann die Seniorengruppe in einer Gemeinde den größten Anteil der Mitglieder stellen. Somit steigt auch die Verantwortung und das Tätigkeitsfeld der Seniorenbeauftragten.
  
 
[[Kategorie: Beauftragung]]
 
[[Kategorie: Beauftragung]]
 
[[Kategorie: neuapostolisch]]
 
[[Kategorie: neuapostolisch]]

Version vom 12. März 2011, 12:11 Uhr

Ein Seniorenbeauftragter kümmert sich in einer Gemeinde oder einem Bezirk um die Belange der älteren Geschwister, der Senioren. Dabei organisiert er beispielsweise Zusammenkünfte, Ausflüge oder sonstige gemeinschaftliche Aktionen.

In der Neuapostolischen Kirche galt über lange Zeit das ungeschriebene Gesetz, dass Amtsträger in Ruhe diese Funktionen ausführen. Mit dem demografischen Wandel und der Überalterung der Gemeinden, kann die Seniorengruppe in einer Gemeinde den größten Anteil der Mitglieder stellen. Somit steigt auch die Verantwortung und das Tätigkeitsfeld der Seniorenbeauftragten.