Seniorenbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Seniorenbeauftragter''' kümmert sich in einer [[Gemeinde]] oder einem [[Bezirk]] um die Belange der älteren [[Geschwister]], der Senioren. Dabei organisiert er beispielsweise Zusammenkünfte, Ausflüge oder sonstige gemeinschaftliche Aktionen.
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Ein '''Seniorenbeauftragter''' kümmert sich in einer [[Gemeinde]] oder einem [[Bezirk]] um die Belange der älteren [[Geschwister]], der [[Senioren]]. Dabei organisiert er beispielsweise Zusammenkünfte, Ausflüge oder sonstige gemeinschaftliche Aktionen.
  
In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] galt über lange Zeit das ungeschriebene Gesetz, dass Amtsträger in Ruhe diese Funktionen ausführen. Mit dem demografischen Wandel und der Überalterung der Gemeinden, stellt die Seniorengruppe in einer Gemeinde den größten Anteil der Mitglieder. Somit steigt auch die Verantwortung und das Tätigkeitsfeld der Seniorenbeauftragten.
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In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] galt über lange Zeit das ungeschriebene Gesetz, dass [[Ruhestand|Amtsträger in Ruhe]] diese Funktionen ausführen. Mit dem demografischen Wandel und der Überalterung der Gemeinden, kann die Seniorengruppe in einer Gemeinde den größten Anteil der Mitglieder stellen. Somit steigt auch die Verantwortung und das Tätigkeitsfeld der Seniorenbeauftragten.
  
 
[[Kategorie: Beauftragung]]
 
[[Kategorie: Beauftragung]]
 
[[Kategorie: neuapostolisch]]
 
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2013, 00:14 Uhr

Ein Seniorenbeauftragter kümmert sich in einer Gemeinde oder einem Bezirk um die Belange der älteren Geschwister, der Senioren. Dabei organisiert er beispielsweise Zusammenkünfte, Ausflüge oder sonstige gemeinschaftliche Aktionen.

In der Neuapostolischen Kirche galt über lange Zeit das ungeschriebene Gesetz, dass Amtsträger in Ruhe diese Funktionen ausführen. Mit dem demografischen Wandel und der Überalterung der Gemeinden, kann die Seniorengruppe in einer Gemeinde den größten Anteil der Mitglieder stellen. Somit steigt auch die Verantwortung und das Tätigkeitsfeld der Seniorenbeauftragten.