Segensgebetsdebatte 2014

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Unter Segensgebetsdebatte 2014 werden die Vorfälle und Reaktionen um ein im Juli 2014 abgesagtes Segensgebet für ein homosexuelles Paar in der neuapostolischen Gemeinde Bad Zwischenahn (Gebietskirche Norddeutschland) zusammengefasst.

Ablauf

Juli 2014

Am 19. Juli 2014 wollte ein homosexuelles männliches Paar der neuapostolischen Gemeinde Bad Zwischenahn bei Oldenburg das Angebot eines Segensgebets für ihre eingetragene Partnerschaft wahrnehmen. Dieses Gebet sollte von dem Hauspriester in Anwesenheit von Gästen in der Kirche Bad Zwischenahn stattfinden. Drei Wochen vor dem geplanten Termin erhielt der zuständige Hauspriester des Paares von der Gemeinde- und Bezirksleitung die Anweisung das Segensgebet nicht durchzuführen, da sich Gemeindemitglieder beschwert und sogar mit Austritt gedroht hätte, sollte ein Gebet stattfinden.

Eine Klärung des Sachverhalts innerhalb der Gemeinde war nach Auskunft von Regenbogen-NAK wegen Widerstands auf der Gemeinde- und Bezirksebene nicht möglich. Ein von Kirchenseite angebotener Kompromiss, dass ein Gebet in der Wohnung des Paares durchgeführt werden könne, wurde kurze Zeit später vom Paar abgesagt:

„Doch dann kommt ihnen zu Ohren, dass in einer Ämterstunde in Reaktion auf die Vorfälle Bibelstellen zitiert worden wären, die belegen sollen, dass Homosexualität nicht Gott gewollt ist. In einem anderen Gespräch wird von hochrangigen Amtsträgern erörtert, dass es auch schon Fälle gegeben habe, in denen Homosexualität heilbar war. Das sitzt dann doch zu tief. Wolfgang und Robert sind enttäuscht vom Verhalten der Amtsträger. Sie sagen das Segensgebet ab.[1]

Der Hauspriester des Paares gab infolge dessen sein Amt zurück. Unterstützer des Paares trugen in folgenden Gottesdiensten den Button der Regenbogen-NAK Gemeinde ist bunt.[2]

Bezirksapostel Rüdiger Krause

Kurze Zeit später veröffentlichte Bezirksapostel Rüdiger Krause ein Rundschreiben, in welchem er die Segensgebete zukünftig als Partnerschaftsgebete betitelt haben will und diese grundsätzlich nicht in Kirchen stattfinden dürften. Inhaltlich soll bei den sogenannten Partnerschaftsgebeten nicht der Segen Gottes gespendet, sondern um den Segen Gottes für das Paar gebetet werden. Weiterhin dürfen solche Gebete nicht im Internet bekanntgegeben oder darüber berichtet werden, damit Kirchenmitglieder in Afrika und anderen Teilen der Welt nicht in Gefahr gebracht würden.

„Die Begrifflichkeit "Segensgebet" und die Berichterstattung im Internet vermitteln den Eindruck, die Neuapostolische Kirche würde gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen Segen spenden. Dies ist nicht der Fall. Insofern ist der Begriff "Segensgebet" irreführend. Daher verwende ich in der Zukunft den Begriff "Partnerschaftsgebet".[3]

In seinem Schreiben verwies Bezirksapostel Krause auch darauf, dass "praktizierte Homosexualität" in der Neuapostolischen Kirche nicht gut geheißen würde. Weiterhin hält er aber fest:

„Homosexuellen Brüder und Schwestern sollen keine Nachteile bei der seelsorgerischen Versorgung erfahren. Unser Bemühen geht dahin, die Geschwister in die Gemeinde zu integrieren. Ihnen soll mit Wertschätzung und geschwisterlicher Liebe begegnet werden, wie allen anderen Geschwistern auch. Damit einher geht auch eine würdevolle Behandlung des Anliegens nach einem Partnerschaftsgebet. Andererseits sind auch alle Empfindungen anderer Geschwister der Gemeinde zu berücksichtigen. Es macht wenig Sinn, innerhalb der Gemeinde aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung in Europa zu diesem Thema eine Diskussion zu führen, die die Gemeinden womöglich spaltet.[4]

Nachfragen von Seiten der Regenbogen-NAK führten zu keinen neuen Ergebnissen, Richtigstellungen oder Änderungen der Aussagen von Seiten des Bezirksapostels.

November 2014

Diese Ereignisse und Reaktionen wurden erst am 25. November 2014 bekannt, als Regenbogen-NAK nach mehreren versuchten Klärungsgesprächen mit der Kirchenleitung keine Einigung erzielen konnte und die Geschehnisse auf ihrer Homepage und im Internet bekannt machte:

„Sowohl die von Bezirksapostel Krause eingeführten Sonderregelungen als auch die im Schreiben gemachten Äußerungen hält die Regenbogen-NAK für nicht hinnehmbar. Das Segensgebet für gleichgeschlechtliche Partnerschaften wird in der hier vorliegenden Form gegenüber den anderen Bezirksapostelbereichen deutlich abgewertet. Zudem dringen durch die Formulierungen des Bezirksapostels rückschrittliche Tendenzen in der Haltung gegenüber Homosexualität, die uns besorgt stimmen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die NAK Norddeutschland die Richtlinie in den genannten Punkten überarbeitet.“

Binnen weniger Stunden wurde die Meldung massiv verbreitet, so dass sogar der Webserver der Regenbogen-NAK mehrfach nicht erreichbar war. In den sozialen Netzwerken wurde heftige Kritik an der Arbeitsweise der Gemeinde-, Bezirks- und Gebietskirchenleitung geübt, in einzelnen Fällen wurden die geäußerten Haltungen aber auch unterstützt.[5]

Zum Hintergrund

Datei:Richtlinie Segensgebet.JPG
Richtlinie für Segensgebete

„Seit fünf Jahren haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ein Segensgebet von einem Amtsträger der Neuapostolischen Kirche für ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe zu erhalten. Dabei wird kein trinitarischer Segen gespendet, sondern lediglich um den Segen Gottes für das Paar gebetet. Segensgebete können in privaten Räumen oder auf dem Standesamt, in der Regel auch in Kirchenräumen stattfinden. Das erste Segensgebet fand 2009 in der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen statt. Im Auftrag des Stammapostels Wilhelm Leber erarbeitete der damalige Bezirksapostel Armin Brinkmann eine Regelung für die Umsetzung eines solchen Gebets. In der Folge übernahmen andere Bezirksapostel die Regelung und schufen so die Möglichkeit für Segensgebete in ihren Arbeitsbereichen. Zahlreiche Paare in Europa, Südafrika, Nord- und Südamerika konnten seither ein Segensgebet für ihren gemeinsamen Weg erhalten.[6]

Weblinks

Referenzen

  1. regenbogen-nak.org - Rückschritte in der Haltung zur Homosexualität, zuletzt abgerufen am 25.11.2014
  2. regenbogen-nak.org - Rückschritte in der Haltung zur Homosexualität, zuletzt abgerufen am 25.11.2014
  3. Rundbrief Rüdiger Krause zum Thema "Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften" vom 23. Juli 2014
  4. Rundbrief Rüdiger Krause zum Thema "Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften" vom 23. Juli 2014
  5. facebook.de - Berichterstattung und Posts auf facebook, zuletzt abgerufen am 25.11.2014
  6. regenbogen-nak.org - Rückschritte in der Haltung zur Homosexualität, zuletzt abgerufen am 25.11.2014