Segensgebetsdebatte 2014

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Unter Segensgebetseklat 2014 werden die Vorfälle und Reaktionen um ein im Juli 2014 abgesagtes Segensgebet für ein homosexuelles Paar in der neuapostolischen Gemeinde Bad Zwischenhain, Gebietskirche Norddeutschland zusammengefasst.

Ablauf

Juli 2014

Am 19. Juli 2014 wollte ein homosexuelles männliches Paar der neuapostolischen Gemeinde Bad Zwischenhain bei Oldenburg das Angebot eines Segensgebets für ihre Hochzeit wahrnehmen. Drei Wochen vor dem geplanten Termin erhielt der zuständige Hauspriester des Paares von der Gemeinde- und Bezirksleitung die Anweisung das Segensgebet nicht durchzuführen, da sich Gemeindemitglieder beschwert und sogar mit Austritt gedroht hätte, sollte ein Gebet stattfinden.

Eine Klärung des Sachverhalts war auf Gemeinde- und Bezirksebene nicht möglich und nicht gewünscht gewesen. Ein Anfangs geäußerter Kompromiss, dass ein Gebet in der Wohnung des Paares durchgeführt werden könne, wurde kurze Zeit später vom Paar abgesagt:

„Doch dann kommt ihnen zu Ohren, dass in einer Ämterstunde in Reaktion auf die Vorfälle Bibelstellen zitiert worden wären, die belegen sollen, dass Homosexualität nicht Gott gewollt ist. In einem anderen Gespräch wird von hochrangigen Amtsträgern erörtert, dass es auch schon Fälle gegeben habe, in denen Homosexualität heilbar war. Das sitzt dann doch zu tief. Wolfgang und Robert sind enttäuscht vom Verhalten der Amtsträger. Sie sagen das Segensgebet ab.[1]

Der Hauspriester des Paares gab infolge dessen sein Amt zurück. Unterstützer des Paares tragen in folgenden Gottesdiensten den Button der Regenbogen-NAK Gemeinde ist bunt.

August 2014

Kurze Zeit später veröffentlicht Bezirksapostel Rüdiger Krause ein Rundschreiben, in welchem er die Segensgebete zukünftig als Partnerschaftsgebete betitelt haben will und diese auch nicht mehr in Kirchen stattfinden dürfen. Inhaltlich soll bei den sogenannten Partnerschaftsgebeten nicht der Segen Gottes gespendet, sondern nur um den Segen Gottes für das Paar gebetet werden. Weiterhin dürfen solche Gebete nicht im Internet bekanntgegeben oder darüber berichtet werden, damit Kirchenmitglieder in Afrika und anderen Teilen der Welt nicht in Gefahr gebracht werden, da mancherorts Homosexualität auf harten gesellschaftlichen Widerstand stößt. Bezirksapostel Krause wählt damit eine andere Regelung als beispielsweise die Gebietskirchen Nordrhein-Westfalen oder Hessen, welche die Segensgebete, auch in der Kirche, mit der Spendung des Segens des dreieinigen Gottes vollziehen.

In seinem Schreiben verwies Bezirksapostel Krause darauf, dass "praktizierte Homosexualität" in der Neuapostolischen Kirche nicht gut geheißen wird und stellt indirekt homosexuelle Liebe auch der praktizierten Homosexualität gleich.[2]

Nachfragen von Seiten der Regenbogen-NAK führten zu keinen neuen Ergebnissen, Richtigstellungen oder Änderungen der Aussagen von Seiten des Bezirksapostels.

November 2014

Diese Ereignisse und Reaktionen wurden erst am 25. November 2014 bekannt, als die Regenbogen-NAK nach mehreren versuchten Klärungsgesprächen mit der Kirchenleitung keine Einigung erzielen konnte und die Geschehnisse auf ihrer Homepage und im Internet bekannt machte:

„Sowohl die von Bezirksapostel Krause eingeführten Sonderregelungen als auch die im Schreiben gemachten Äußerungen hält die Regenbogen-NAK für nicht hinnehmbar. Das Segensgebet für gleichgeschlechtliche Partnerschaften wird in der hier vorliegenden Form gegenüber den anderen Bezirksapostelbereichen deutlich abgewertet. Zudem dringen durch die Formulierungen des Bezirksapostels rückschrittliche Tendenzen in der Haltung gegenüber Homosexualität, die uns besorgt stimmen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die NAK Norddeutschland die Richtlinie in den genannten Punkten überarbeitet.“

Binnen weniger Stunden wurde die Meldung Hundertfach aufgerufen, so dass sogar der Webserver der Regenbogen-NAK mehrfach nicht erreichbar war. In den sozialen Netzwerken wurde heftige Kritik an der Arbeitsweise der Gemeinde-, Bezirks- und Gebietskirchenleitung geübt.[3]

Weblinks

Referenzen