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Schlüsselgewalt

1 Byte hinzugefügt, 22:57, 31. Jul. 2011
K
Bedeutung für die Katholische Kirche
Ebenso wie die Neuapostolische Kirche stützt sich auch die Katholische Kirche auf diese Schlüsselgewalt von Apostel Petrus. Schlüsselgewalt bedeutet im Katholizismus, Menschen in der Welt zu binden oder zu lösen, das heißt, die Kirchengewalt auszuüben. Aus diesem Verständnis entwickelte sich beim ersten Konzil von Nicäa (325) die Urform des Ablasshandels, bei dem Bischöfe die Vollmacht erhielten Sündern bei nachweislich ernst gemeinter Reue einen Teil der ihnen auferlegten [[Buße|Bußzeit]] abzulassen. Im katholischen Kirchenrecht wird die Schlüsselgewalt hierarisch verstanden; sie dient der Umschreibung der gesamten kirchlichen Jurisdiktion. Nach evangelischem Verständnis handelt es sich nur um eine geistliche Gewalt: die Vollmacht, Sünden zu erlassen.
Diese Schlüsselgewalt wurde häufig kritisch betrachtet, auch der römisch-deutsche König ''Ludwig IV. der Bayer'' (1282 - 1347) übte heftige Kritik an dieser Schlüsselgewalt, bei der auch die Päpste in die Politik eingreifen konnten. Daraufhin erließ Papst Johannes XXII. eine Bulle mit dem Namen ''Quia quorundam'' in der er seine Macht nochmals unterstrich. Martin Luthers 95 Thesen sprechen ebenfalls eine klare Sprache gegenüber diese dieser Macht des Papstes.
== Die Schlüsselgewalt im BGB ==
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