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Nottaufe

1.017 Bytes hinzugefügt, 10:20, 29. Apr. 2011
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<blockquote>Nachdem spricht der Priester oder dort stehendes Amt: ''Dann bestätige ich an des Apostels Statt diese Handlung im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Ertheilt dann hierzu den Segen.''</blockquote>
 
==Nottaufe nach den Fragen und Antworten von 1938==
Im Gegensatz der folgenden Beschreibung der Nottaufe nach den Richtlinien der NAK, hieß es 1938 noch zusätzlich:
<blockquote>''Nach der Handlung, der möglichst zwei neuapostolische Personen als Zeugen beiwohnen sollen, wird von dem, der die Taufe gespendet hat, sofort dem zuständigen priesterlichen Amtsträger eine Meldung über die erfolgte Nottaufe gemacht. Diese Benachrichtigung muß den Namen des Taufenden, des Täuflings und der anwesenden Zeugen, sowie Ort und Datum enthalten. Diese Meldung ist notwendig, damit durch die vom Herrn gesetzten Ämter die Nottaufe bestätigt werden kann, wodurch sie ihre volle Gültigkeit erhält.''</blockquote>
<blockquote>''Nicht der Mensch schlißet mit einem anderen bei der Taufe einen Bund, sondern Gott mit dem Menschen. Er bedient sich dazu der von ihm beauftragten Mittelsperson (Amtsträger). Ohne die Mitwirkung eines Gottesboten ist der rechtsgültige Abschluß des Taufbundes unmöglich.''</blockquote>
==Nottaufe nach den Richtlinien der NAK==
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