Liturgische Geräte und Paramente: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Altar_Leipzig-Mitte_1912.png|thumb|300px|Altar der Neuapostolischen Gem. Leipzig-Mitte, 1912, mit Altarkreuz, Altar-Antependium, Altar-Decke und Tisch der Darstellung.]]
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[[Datei:Altar_Leipzig-Mitte_1912.png|thumb|300px|Altar der Neuapostolischen Gem. Leipzig-Mitte, 1912, mit Altarkreuz, Altar-Antependium, Altar-Decke und angrenzender Kanzel.]]
 
'''Liturgische Geräte und Paramente''' in den apostolischen Glaubensgemeinschaften ist der Sammelbegriff für verschiedenste liturgische und sakramentale Elemente, die hauptsächlich im Gottesdienst Verwendung finden.
 
'''Liturgische Geräte und Paramente''' in den apostolischen Glaubensgemeinschaften ist der Sammelbegriff für verschiedenste liturgische und sakramentale Elemente, die hauptsächlich im Gottesdienst Verwendung finden.
  
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===Altardecken===
 
===Altardecken===
[[Datei:Altar_Eisenberg.jpg|thumb|Altar der neuapostolischen Gemeinde Eisenberg, 1930-er Jahre]]
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[[Datei:Altar_Eisenberg.jpg|thumb|300px|Altar der neuapostolischen Gemeinde Eisenberg, 1930-er Jahre]]
 
Die Altardecken sind zwei über den Altar liegende Decken. Die untere Altardecke ist aus schwerem Stoff und soll die komplette obere Altarplatte bedecken, sowie eine handbreit nach den Seiten herunterhängen. In den katholisch-apostolischen Gemeinden war diese Altardecke aus Samt oder ähnlichem Tuch und stets in den Farben dunkelrot, violett oder schwarz. Laut einer Anweisung über Kirchliche Zeugstücke aus dem Jahre 1880 geziemt es sich nicht, dass man den Altar entblößt sieht. Eine völlige Umkleidung des Altars, also auch an den Seiten, war nur dort gestattet, wo man einen einfachen Tisch als solches verwendete. Über der beschriebenen Decke lag die eigentliche Altardecke aus weißen Leinen, welches an den schmalen Enden tief herabhängen sollte und an den vorderen Enden reich gestickt oder verziert sein darf.
 
Die Altardecken sind zwei über den Altar liegende Decken. Die untere Altardecke ist aus schwerem Stoff und soll die komplette obere Altarplatte bedecken, sowie eine handbreit nach den Seiten herunterhängen. In den katholisch-apostolischen Gemeinden war diese Altardecke aus Samt oder ähnlichem Tuch und stets in den Farben dunkelrot, violett oder schwarz. Laut einer Anweisung über Kirchliche Zeugstücke aus dem Jahre 1880 geziemt es sich nicht, dass man den Altar entblößt sieht. Eine völlige Umkleidung des Altars, also auch an den Seiten, war nur dort gestattet, wo man einen einfachen Tisch als solches verwendete. Über der beschriebenen Decke lag die eigentliche Altardecke aus weißen Leinen, welches an den schmalen Enden tief herabhängen sollte und an den vorderen Enden reich gestickt oder verziert sein darf.
  

Aktuelle Version vom 26. Mai 2013, 23:22 Uhr