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Kirchenrecht

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Die [[Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen]] berief sich auf [http://dejure.org/gesetze/GG/3.html Artikel 3 des Grundgesetzes] und seinem Grundsatz der Gleichbehandlung wurde stattgegeben, da das Grundgesetz hier höher zu bewerten war, als das ''Preußische Gerichtskostengesetz'' und sich auch aus deren §§ kein wahrer Grund zwischen einer Unterscheidung der Katholischen, der Evangelischen oder Neuapostolischen Kirche ableiten ließ.
[[Kategorie:Rechtliche Themen]]
[[Kategorie:Stumpfartikel]]
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