Horngemeinde

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Eine Horngemeinde war eine Kirchengemeinde in den Katholisch-apostolischen Gemeinden. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der Allgemeinen Kirche) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein.

In einer Horngemeinde konnte ein Beauftragter Engel oder sogar ein Nächstbeauftragter Engel als Vorsteher dienen. Dieser und alle weiteren Diener unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde musste jedoch nicht zwingend kleiner sein als die Hauptgemeinde.

Eine Horngemeinde darf nicht mit einer Filiale verwechselt werden.