Horngemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Horngemeinde''' war eine Kirchengemeinde in den [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinden]], welche keinen eigenen Engel als Episkopat hatte. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der [[Allgemeine Kirche|Allgemeinden Kirche]]) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein. In einer Horngemeinde konnte ein Beauftragter Engel oder sogar ein Nächstbeauftragter Engel als Vorsteher dienen. Dieser und alle weiteren Ämter unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde darf nicht mit einer [[Filiale]] verwechselt werden.  
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Eine '''Horngemeinde''' war eine Kirchengemeinde in den [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinden]], welche keinen eigenen Engel als Episkopat hatte. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der [[Allgemeine Kirche|Allgemeinen Kirche]]) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein. In einer Horngemeinde konnte ein Beauftragter Engel oder sogar ein Nächstbeauftragter Engel als Vorsteher dienen. Dieser und alle weiteren Ämter unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde darf nicht mit einer [[Filiale]] verwechselt werden.  
  
 
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[[Kategorie:Stumpfartikel]]

Version vom 12. Dezember 2010, 18:13 Uhr

Eine Horngemeinde war eine Kirchengemeinde in den Katholisch-apostolischen Gemeinden, welche keinen eigenen Engel als Episkopat hatte. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der Allgemeinen Kirche) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein. In einer Horngemeinde konnte ein Beauftragter Engel oder sogar ein Nächstbeauftragter Engel als Vorsteher dienen. Dieser und alle weiteren Ämter unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde darf nicht mit einer Filiale verwechselt werden.