Glaubensbekenntnis

Aus APWiki
Version vom 7. November 2009, 15:49 Uhr von Matze (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Glaubensbekenntnis ist in einer Religion ein öffentlicher Ausdruck des persönlichen und kollektiven Glaubens, zu dem der oder die Sprecher sich bekennen. E…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Ein Glaubensbekenntnis ist in einer Religion ein öffentlicher Ausdruck des persönlichen und kollektiven Glaubens, zu dem der oder die Sprecher sich bekennen.

Ein Glaubensbekenntnis hat verschiedene Funktionen:

  • Es ist Anerkennung und Ausdruck der Gemeinschaft, die durch diesen Glauben gegeben ist (z. B. beim gemeinsamen Rezitieren im Rahmen eines Gottesdienstes).
  • Es fasst die wesentlichen Punkte ihrer Glaubenslehre zusammen.
  • Es enthält eine Selbstverpflichtung, nach diesem Glauben zu leben (z. B. bei der Ordination eines kirchlichen Amtsträgers).
  • Es markiert die zentralen Glaubensinhalte, die eine Religion oder Überzeugung gegen andere Religionen oder Konfessionen abgrenzen.
  • Es gibt die Richtung an, in der diese Glaubensinhalte, oft in Heiligen Schriften dargelegt, verstanden werden (sollen).
  • Es kann in bestimmten Kampfsituationen zum Ausdruck der ultimativen Entscheidung für den eigenen, gegen den Glauben anderer werden

siehe auch