Beurlaubung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus APWiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine '''Beurlaubung''' ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines Amtsauftrages. Während der Zeit der Beurlaubung darf der Amtsträger keine Am…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Eine '''Beurlaubung''' ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines Amtsauftrages. Während der Zeit der Beurlaubung darf der Amtsträger keine Amtsaufgaben übernehmen.
+
Eine '''Beurlaubung''' ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines Amtsauftrages. Während der Zeit der Beurlaubung übt der Amtsträger seine mit dem Amt verbundenen Aufgaben und Funktionen nicht aus.
  
 
===Neuapostolische Kirche===
 
===Neuapostolische Kirche===
In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] kann die Beurlaubung vom zuständigen [[Apostel]] auferlegt oder vom entsprechenden [[Amtsträger]] selber gewünscht werden. In beiden Fällen wird die Gemeinde bzw. der Bezirk des Amtsträgers über die Aussetzung informiert. Laut Richtlinien soll eine Beurlaubung nicht länger als sechs Monate dauern. Die Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Krankheit des Amtsträgers, Lehrdifferenzen oder familiäre Probleme sein.
+
In der [[NAK|Neuapostolischen Kirche]] kann die Beurlaubung vom zuständigen [[Apostel]] verfügt oder vom entsprechenden [[Amtsträger]] selbst gewünscht werden. In beiden Fällen wird die Gemeinde bzw. der Bezirk des Amtsträgers über die Beurlaubung informiert. Laut den [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien für Amtsträger]] soll eine Beurlaubung nicht länger als sechs Monate dauern. Die Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Krankheit des Amtsträgers, Lehrdifferenzen oder familiäre Probleme sein.
  
Die Aufhebung der Beurlaubung geschieht durch den Apostel, muss jedoch nicht in einem Gottesdienst erfolgen. Während der Zeit der Beurlaubung darf der Amtsträger keinerlei Amtsaufträge ausführen.
+
Die Aufhebung der Beurlaubung geschieht durch den Apostel, muss jedoch nicht in einem Gottesdienst erfolgen.  
  
 
[[Kategorie:Theologie]]
 
[[Kategorie:Theologie]]

Version vom 17. Mai 2011, 13:05 Uhr

Eine Beurlaubung ist eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Ausführung eines Amtsauftrages. Während der Zeit der Beurlaubung übt der Amtsträger seine mit dem Amt verbundenen Aufgaben und Funktionen nicht aus.

Neuapostolische Kirche

In der Neuapostolischen Kirche kann die Beurlaubung vom zuständigen Apostel verfügt oder vom entsprechenden Amtsträger selbst gewünscht werden. In beiden Fällen wird die Gemeinde bzw. der Bezirk des Amtsträgers über die Beurlaubung informiert. Laut den Richtlinien für Amtsträger soll eine Beurlaubung nicht länger als sechs Monate dauern. Die Gründe für eine Beurlaubung können zum Beispiel Krankheit des Amtsträgers, Lehrdifferenzen oder familiäre Probleme sein.

Die Aufhebung der Beurlaubung geschieht durch den Apostel, muss jedoch nicht in einem Gottesdienst erfolgen.