Aufnahme

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Die Aufnahme in die Gemeinde, kurz meist Aufnahme genannt, ist eine Handlung in der Neuapostolischen Kirche, in der ein Christ in eine neuapostolische Gemeinde aufgenommen wird.


Heutige Definition

Christen aus anderen christlichen Gemeinschaften, deren Taufe in der Neuapostolischen Kirche anerkannt wird, erhalten bei der Aufnahme die Berechtigung, dauerhaft am Heiligen Abendmahl teilzunehmen.

Die (Voll-)Mitgliedschaft in der Neuapostolischen Kirche wird jedoch erst mit der Empfangnahme der Heiligen Versiegelung erlangt.

Historie

Seit 2004 erkennt die Neuapostolische Kirche trinitarisch vollzogene Taufen als vollgültig an. Zuvor war neuapostolische Lehrauffassung, dass eine nicht-neuapostolisch gespendete Taufe, da sie nicht mit apostolischer Legitimation versehen war, nicht vollgültig war und erst durch die Aufnahme das volle Mass der Gültigkeit erhielt. Bei Übertritt eines Christen aus einer anderen christlichen Gemeinschaft zur neuapostolischen Kirche wurde in der Aufnahmehandlung die Taufe bestätigt und ihr das Vollmass der Wirksamkeit verliehen.

Aufnahme in der KAG

In den katholisch-apostolischen Gemeinden gab es auch den Ritus von einer Aufnahme. Dieser bezog sich jedoch auf diejenigen Christen, welche die Nottaufe empfangen haben. Hierbei wurde die Gültigkeit der Nottaufe vor der Gemeinde bestätigt und die Aufnahme in die Kirche vollzogen. Die Liturgie kannte hierfür ein eigenes Ritual.

Schlossen sich Menschen den katholisch-apostolischen Gemeinden an, wurden sie zunächst von einem Evangelisten unterwiesen. Konnten sie dann zur Kommunion zugelassen werden und in nächster Zeit die Heilige Versiegelung empfangen, wurden sie dem Hirtenamt übergeben. Diese sogenannte Übergabe an das Hirtenamt wurde nach einem eigens dafür in der Liturgie vorgesehenen Ritual vollzogen und kann als Vorläufer der neuapostolischen Aufnahme angesehen werden.

Weblinks