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Freidrich Eduard Mierau mit seinen 12 Söhnen. Bei Lichtbildwerken gemäß § 2 UrhG endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.
Freidrich Eduard Mierau mit seinen 12 Söhnen. Bei Lichtbildwerken gemäß § 2 UrhG endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.