Vorsteher
Unter Vorsteher versteht man vor allem in der Neuapostolischen Kirche den Gemeindevorsteher. Daneben gibt es jedoch in den Unterbezirken auch Bezirksvorsteher.
katholisch-apostolisch
In den katholisch-apostolischen Gemeinden versah vor allem der Engel der Gemeinde die Funktion des Gemeindevorstehers. War ein solcher in der Gemeinde (noch) nicht vorhanden, übernahm auch ein priesterlicher Amtsträger die Funktion des Vorstehers.
neuapostolisch
Neuapostolische Gemeinden werden von einem Vorsteher geleitet. Dieser trägt ein priesterliches Amt: In der Regel ist dies ein Priester, Evangelist oder Hirte, nur noch selten ein Gemeindeältester. Ausnahmsweise nehmen auch Bezirksevangelisten oder gar Bezirksälteste die Funktion eines Gemeindevorstehers wahr. Der Vorsteher ist auf Gemeindeebene die höchste Autorität. Er trägt die gesamte Verantwortung für die Gemeinde in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht. Er ist für die Seelsorge bei den Amtsträgern der Gemeinde zuständig.
Unterbezirke werden in der Regel von einem Bezirsältesten geleitet (in der neuapostolischen Umgangssprache werden diese deshalb meist Ältestenbezirk genannt). Seltener übernehmen auch Bezirksevangelisten oder Bischöfe die Funktion eines Bezirksvorstehers. Der Bezirksvorsteher trägt die gesamte Verantwortung für den Bezirk in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht. Auf Bezirksebene ist er die höchste Autorität.
Vorsteher - sowohl einer Gemeinde als auch eines Bezirkes - werden durch den zuständigen Apostel/Bezirksapostel beauftragt. Es handelt sich hierbei um eine Beauftragung - nicht um ein Amt! Die Beauftragung kann auch zeitlich befristet und somit unabhängig vom Amtsauftrag verliehen werden. Die Beauftragung eines Vorstehers erfolgt in der Regel in einem Gottesdienst durch einen Apostel oder Bezirksapostel. In der Liturgie finden solche Beauftragungen zum Vorsteher nach dem Ende des Abendmahls und vor dem Schlussgebet statt.