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Ruhestand

325 Bytes hinzugefügt, 25 Januar
NAK: Quelle aktualisiert
=Neuapostolische Kirche=
Die Ruhesetzung wird meist von einem [[Apostel]] oder auch [[Bischof]] vorgenommen und findet in der Regel auf Grund des Erreichens der Altersgrenze mit 65. Jahren oder aus gesundheitlichen Gründen statt. Nach dem Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche erlischt mit dem Ruhestand eines Amtsträgers nicht sein [[Amt]], sondern der ihm erteilte Amtsauftrag. <ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.8 Ruhesetzung von Geistlichen, https://nak.org/de/rfg?id=fcd0f8a9-eaf7-44e1-a6b9-57d6e410fdba</ref>. Gaben und Fähigkeiten bleiben erhalten. Im Ausnahmefällen kann auch Amtsträgern im Ruhestand der Auftrag erteilt werden, für die Kirche tätig zu werden. <ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.4.3 Amtsausübung im Ruhestand, https://nak.org/de/rfg?id=26d813fd-ae43-488c-aa26-edc5d6b6ef62</ref>
In Bevor die Richtlinien für Geistliche in Kraft getreten sind, wurde dies in den (noch) aktuellen [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien für Amtsträger]] heißt es:<blockquote>''1.3.4 Altersgrenze''</blockquote> <blockquote>''Die Amtsträger treten grundsätzlich nach vollendetem 65. Lebensjahr in den Ruhestandgeregelt.''</blockquote>
==unfreiwillige Inruhesetzung==
In der Geschichte der Neuapostolischen Kirche war es etliche Male üblich, dass man unliebsam gewordene Amtsträger vorschnell in den Ruhestand schickte und somit diesen einen ehrenvollen Abgang vom aktiven Dienst ermöglichte. Dies geschah teilweise aber auch aus Eigeninteresse um Aufsehen und Nachfragen bei einer Amtsenthebung zu vermeiden.Siehe auch [[Amtsbeendigung]]
== Geschichte ==
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