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=Neuapostolische Kirche=Die Ruhesetzung wird meist von einem [[Apostel]] oder auch [[Bischof]] vorgenommen und findet in der Regel auf Grund des Erreichens der Altersgrenze mit 65. Jahren oder aus gesundheitlichen Gründen statt. Nach dem Amtsverständnis der Neuapostolischen Kirche erlischt mit dem Ruhestand eines Amtsträgers nicht sein [[Amt]], sondern der ihm erteilte Amtsauftrag. <ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.8 Ruhesetzung von Geistlichen, https://nak.org/de/rfg?id= fcd0f8a9-eaf7-44e1-a6b9-57d6e410fdba</ref>. Gaben und Fähigkeiten bleiben erhalten. Im Ausnahmefällen kann auch Amtsträgern im Ruhestand der Auftrag erteilt werden, für die Kirche tätig zu werden. <ref>Richtlinien für Geistliche der NAK, 3.4.3 Amtsausübung im Ruhestand, https://nak.org/de/rfg?id=26d813fd-ae43-488c-aa26-edc5d6b6ef62</ref> Bevor die Richtlinien für Geistliche in Kraft getreten sind, wurde dies in den [[Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche|Richtlinien für Amtsträger]] geregelt. ==unfreiwillige Inruhesetzung==In der Geschichte der Neuapostolischen Kirche war es etliche Male üblich, dass man unliebsam gewordene Amtsträger vorschnell in den Ruhestand schickte und somit diesen einen ehrenvollen Abgang vom aktiven Dienst ermöglichte. Dies geschah teilweise aber auch aus Eigeninteresse um Aufsehen und Nachfragen bei einer Amtsenthebung zu vermeiden. Siehe auch [[Amtsbeendigung]] == Geschichte ==
Der Ruhestand vom kirchlichen Amt scheint in den Anfängen der [[apostolische Bewegung|apostolischen Bewegung]] nicht vorgesehen zu sein. So wurde das Amt bis zum Tod ausgeübt. Nur in Einzelfällen - bei schwerer Krankheit oder Dienstunfähigkeit - scheint es Ruhesetzungen gegeben zu haben.
Im März 2011 beschloss die BAV abermals, dass das Ruhestandsalter auf maximal 67 Jahre angehoben wird. Dies sei den üblichen gesellschaftlichen Begebenheiten angepasst. Dennoch soll die übliche Altersgrenze bei 65 Jahren bleiben und nur bei Bedarf und mit Rücksprache des Betroffenen auf 67 Jahre angehoben werden.<ref>[http://glaubenskultur.de/premiumartikel-1557.html glaubenskultur.de - Anpassung der Altersgrenzen für NAK-Amtsträger]</ref>
Dem Stammapostel steht der Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr zu, seinen aktiven Dienst muss er jedoch bis zum spätestens 70. Lebensjahr beenden und in den Ruhestand treten.
== Theologie ==
Lange war es nicht eindeutig geklärt, ob mit der Ruhesetzung auch das Amt erlischt oder das Amt durch die [[Ordination]] dem Träger ein unauslöschliches Merkmal verleiht.
Zumindest seit einiger einigen Jahren scheint sich die Neuapostolische Kirche auf das "unauslöschliche Merkmal" geeinigt zu haben. So ist es üblich, dass zur Ruhe gesetzte priesterliche Amtsträger nach spezieller Beauftragung bestimmte priesterliche Tätigkeiten weiterhin noch ausführen dürfen. Insbesondere haben sich in den letzten Jahren als Tätigkeitsfelder kirchliche [[Trauerfeier]]n und [[Abendmahl]]sfeiern mit Schwerkranken etabliert.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass nach neuapostolischer Lehre zwar mit der Ruhesetzung die aktive Amtstätigkeit endet, jedoch das Amt nicht erlischt.
=Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften= Auch in den europäischen Gemeinschaften der VAG gilt grundsätzlich ein Ruhestandsalter von 65 Jahren für alle ordinierten Mitarbeiter. "Mit Vollendung des 65. Lebensjahres werden die ordinierten Mitarbeiter von ihrem Dienstgelöbnis offiziell durch den zuständigen Apostel oder Bischof entbunden. Mit dieser Ruhesetzung endet nicht die Berufung, aber die bindende Verpflichtung für die Aufgaben in der Gemeinde wird zurückgenommen."<ref>Gottesdienst- und Gemeindeordnung VAG, Pkt. 4.6.2</ref> In Ausnahmefällen kann jedoch durch den Apostel eine weitere Amtstätigkeit über diese Grenze hinaus genehmigt werden. Auch für die Apostel selbst kommt das manchmal zum Tragen, wenn z.B. kein geeigneter Nachfolger gefunden wurde oder sonstige besonderen Gründe vorliegen. So trat z.B. Apostel [[Peter Kuhlen]] erst 1970 im Alter von 71 Jahren in den Ruhestand, Apostel [[Rudolf Gaßmeyer]] 1998 mit fast 70 Jahren und Apostel [[Johann Theodor den Haan]] tritt im März 2012 als niederländischer Apostel ebenfalls mit 70 Jahren in den Ruhestand. "Es ist Apostolisches Selbstverständnis, dass in der Ordination manifestiert wird, dass Gott bereits gewirkt hat. Nicht Menschen übertragen Gaben und Fähigkeiten, sondern Jesus Christus beruft in den Dienst."<ref>Gottesdienst- und Gemeindeordnung VAG, Pkt. 4.5 </ref> Die konkrete Dienstausübung bzw. Nicht-mehr-Dienstausübung wird von den Aposteln bestimmt und den Gemeinden durch die Ordination bzw. Ruhesetzung bekannt gegeben. Die Amtsgabe selber erlischt nicht. =Katholisch-apostolische Gemeinden=Die KAG kannte keine Ruhestandsgrenze. Ein Ruhestand vom aktiven Dienst war jedoch aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen möglich. Üblicherweise dienten die Amtsträger jedoch bis zum Tod. =Referenzen==<references /references>
[[Kategorie: Amt]]