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Amtsentbindung

279 Bytes hinzugefügt, 22 Januar
Hinweis auf neuen Artikel
Die '''Amtsentbindung''' ist eine Form der <div style="width:100%; margin:0; border: 1px dotted silver; padding:3px; clear:both; background-color:#ffe2c7" align="center">Hinweis. zu diesem Themenbereich entsteht gerade ein neuer Artikel unter dem Namen [[SuspensionAmtsbeendigung]] und stellt eine Beugestrafe des Kirchenrechts dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll.</div>
Die '''Amtsentbindung''' ist eine Form der [[Suspension]] und stellt eine Beugestrafe des [[Kirchenrecht]]s dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll. Im Gegensatz zur [[Amtsenthebung]] ist es kein Entzug des Amtes, sondern nur der Entzug der Vollmacht das Amt ausführen zu dürfen, des Amtsauftrages[[Amtsauftrag]]es. Zumeist wird dem Amtsträger/der Amtsträgerin, der eigentlich des Amtes entbunden werden soll, vor die Wahl gestellt persönlich das [[Amt ]] zurückzugeben (z.B. auch durch [[Ruhestand|Ruhesetzung]]) und ihm damit eine "ehrenwertere" Alternative zu bieten.
[[Kategorie:Amt]] [[Kategorie:Stumpfartikel]]
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