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Suspension

376 Bytes hinzugefügt, 22 Januar
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Hinweis. zu diesem Themenbereich entsteht gerade ein neuer Artikel unter dem Namen [[Amtsbeendigung]]
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Die '''Suspension''' (teilweise auch Suspendierung) - '''Amtsenthebung''' - stellt eine Beugestrafe des [[Kirchenrecht|Kirchenrechts]] dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll. Sie ist der volle Entzug des Amtes (Amtsauftrages)- Amtsenthebung. Die Suspension gehört zur Kirchenzucht und wird, zumindest gegenwärtig, in den meisten apostolischen Gemeinschaften selten ausgeübt.
== Kritik ==
Wie alle Mittel der Kirchenzucht findet die Suspension in den Reihen der Gläubigen zunehmend immer weniger Verständnis. Die Suspension von drei [[Diakon]]en am 12. April 2007 in der [[Neuapostolische Kirche Hamburg-Blankenese|neuapostolischen Gemeinde Hamburg-Blankenese]] wurde kontrovers und kritisch in Internetforen diskutiert und anderen Internetplattformen kommentiert. Auch von der [[Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen|EZW]] wurde die Suspension in Blankenese kritisch bewertet (ungeachtet, dass auch in den evangelischen Landeskirchen immer wieder Suspensionen wegen Lehrabweichungen - bspw. Lüdemann - vorgenommen werden).
 
==Weblinks==
 
* [https://nak.org/de/rfg?id=83576d17-82ac-47b3-96eb-52bef84c7731 Amtsenthebung in der NAK (Richtlinien für Geistliche)]
== Bekannte Fälle (Auswahl) ==
1.092
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