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Vorsteher

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== neuapostolisch ==
[[Neuapostolische Kirche|Neuapostolische]] Gemeinden werden von einem Vorsteher geleitet. Dieser trägt ein priesterliches Amt: In der Regel ist dies ein [[Priester]], [[Evangelist]] oder [[Hirte]], nur noch selten ein [[Ältester|Gemeindeältester]]. Ausnahmsweise nehmen auch Bezirksevangelisten oder gar Bezirksälteste die Funktion eines Gemeindevorstehers wahr.
Der Vorsteher ist auf Gemeindeebene die höchste Autorität. Er trägt die gesamte Verantwortung für die [[Gemeinde]] in seelsorgerischer und administrativer Hinsicht. Er ist für die [[Seelsorge]] bei den Amtsträgern der Gemeinde zuständig.
==VAG==
In der [[VAG]] war es bis vor einigen Jahren auch üblich von einem Vorsteher zu sprechen. Es handelte sich dabei i.d.R. um einen ordinierten Mitarbeiter im [[Priester]]-, [[Hirte]]n- oder [[Evangelist]]enamt. Bei größeren Gemeinden war dies meist ein Hirte oder Evangelist. Seit einigen Jahren bevorzugt man jedoch das Wort [[Gemeindeleiter]] bzw. dessen weibliche Form. Die seit 2012 gültige [[Gemeinde- und Gottesdienstordnung]] spricht nur noch von einem Gemeindeleiter. Auch [[Diakon]]e bzw. [[Diakonisse|Diakonin]]nen können Gemeindeleiter sein, wie z.B. in der Gemeinde Schweinfurt der [[Apostolische Gemeinschaft|Apostolischen Gemeinschaft]].
 
==Referenzen==
<references/>
[[Kategorie: Amt]]
[[Kategorie:Organisatorische Einheit]]
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