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Verlobung

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[[Datei:1815-regency-proposal-woodcutStateLibQld_1_186167_Captain_Walter_and_Mrs_Creagh_in_1868.gifjpg‎|thumb|right|Darstellung des klassischen HeiratsantragesBeispiel für eine klassische Verlobung, im Bild sind Captain Walter und Mrs Creagh am 1. Dezember 1868 zu sehen]]
Das '''Verlöbnis''' oder die '''Verlobung''' ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen.
In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend, das Verschenken eines Verlobungsringes ist üblich. Die Rücknahme der Verlobung, die „Entlobung“, hat minder schwere Voraussetzungen als die Begründung oder Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Verl%C3%B6bnis Wikipedia</ref>
== Die kirchlichen Vorraussetzungen in der Neuapostolischen Kirche ==
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