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Unterdiakon

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Das Unterdiakonenamt wurde vermutlich nie in seiner Geschichte in der Neuapostolischen Kirche als Amt in eigenem Recht gesehen. Mit Ausnahme der Türhüterfunktion, die wie beschrieben aber nicht an dieses Amt gebunden war, gibt es keine Nachweise einer inhaltlichen Füllung des Amtes, sieht man von der Hilfstätigkeit für Diakone ab. Regional durften einzelne Aufgaben eines Diakons nicht von einem Unterdiakon vorgenommen werden (bspw. die Herrichtung des [[Altar]]es für den [[Gottesdienst]] und die Handhabung der [[Liturgisches Gerät|liturgischen Geräte]]).
Konsequenterweise wurde das Unterdiakonenamt durch Stammapostel [[Richard Fehr|Fehr]] mit der Begründung abgeschafft, dass die beiden Amtsstufen Diakon und Unterdiakon inhaltlich kaum mehr zu differenzieren seien: <blockquote>"Da in den weltweit 23 Gebietskirchen der Neuapostolischen Kirche die historische Entwicklung je nach Land einen unterschiedlichen Verlauf genommen hat, sind auch die beiden Amtsstufen Unterdiakon bzw.Diakon unterschiedlich stark vertreten. Obgleich es zwei verschiedene Amtsstufen sind, haben sich ihre Aufgabenstellungen im Lauf der Zeit immer mehr angeglichen. Der Stammapostel und die Bezirksapostel der Neuapostolischen Kirche haben anlässlich einer Bezirksapostelkonferenz eine Neuregelung zum Unterdiakonenamt beschlossen: ab dem 1. Januar 2002 werden keine Unterdiakone mehr ordiniert. Das Amt ist damit nicht aufgehoben, es wird aber in Zukunft nicht mehr neu besetzt. Zürich, den 29. Juli 2001" (Quelle: [http://www.nak.org/de/news/offizielle-verlautbarungen/article/12638/])</blockquote>
==Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften==
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