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Suspension

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K
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Mit dem Akt der Suspension soll zum einen der Betroffene zur Reue bewegt werden, zum anderen die Gläubigen vor Verwirrung, [[Irrlehre]] und vor, mit dem Amt nicht vereinbaren, unzumutbaren Zuständen geschützt werden.
Oftmals ist der Amtsentzug das letzte Mittel vor dem [[Ausschluss|Kirchenausschluss]].
== Anwendung ==
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