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Suspension

49 Bytes hinzugefügt, 04:42, 4. Okt. 2010
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Die Suspension verbietet vollständig oder teilweise die Ausübung von Akten des durch die [[Ordination]] verliehenen Amtsauftrages, ferner von Akten der Leitungsgewalt sowie der mit einem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben.
Mit dem Akt der Suspension soll zum einen der Betroffene zur Reue bewegt werden, zum anderen die Gläubigen vor Verwirrung, Irrlehre und vor,mit dem Amt nicht vereinbaren,unzumutbaren Zuständen geschützt werden.
Oftmals ist der Amtsentzug das letzte Mittel vor dem Kirchenausschluss.
== Kritik ==
Wie alle Mittel der Kirchenzucht findet die Suspension in den Reihen der Gläubigen zunehmend immer weniger Verständnis. Die Suspension von drei [[Diakon]]en am 12. April 2007 in der [[Neuapostolische Kirche Hamburg-Blankenese|neuapostolischen Gemeinde Hamburg-Blankenese ]] wurde kontrovers und kritisch in Internetforen diskutiert und anderen Internetplattformen kommentiert. Auch von der [[Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen|EZW]] wurde die Suspension in Blankenese kritisch bewertet (ungeachtet, dass auch in den evangelischen Landeskirchen immer wieder Suspensionen wegen Lehrabweichungen - bspw. Lüdemann - vorgenommen werden).
== Bekannte Fälle (Auswahl) ==
1.776
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