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Suspension

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Die Suspension verbietet vollständig oder teilweise die Ausübung von Akten des durch die [[Ordination]] verliehenen Amtsauftrages, ferner von Akten der Leitungsgewalt sowie der mit einem Amt verbundenen Rechte oder Aufgaben.
Mit dem Akt der Suspension soll zum einen der Betroffene zur Reue bewegt werden, zum anderen die Gläubigen vor Verwirrung, [[Irrlehre ]] und vor, mit dem Amt nicht vereinbaren, unzumutbaren Zuständen geschützt werden.
Oftmals ist der Amtsentzug das letzte Mittel vor dem [[Ausschluss|Kirchenausschluss]].
== Anwendung ==
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