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K
→Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften
Auch die [[KAG|katholisch-apostolischen Gemeinden]] kannten eine Beauftragung. Hierunter wurden sämtliche Tätigkeiten verstanden, welche ohne Ordination des [[Apostel]]s vollzogen werden konnten. Hierzu zählten insbesondere in den katholisch-apostolischen Gemeinden der [[Unterdiakon]], die [[Diakonissin]], der [[Akoluth]], der [[Sänger]], der [[Organist]], der [[Türhüter]] und die [[Laiengehilfen]].
== Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften==
Da es in der VAG inzwischen einige Gemeinden ohne ordinierte Dienste gibt, kann dort u.U. das Abendmahl nicht gefeiert werden. Im Ruhestand befindliche Mitarbeiter sind zwar dazu berechtigt, möchten oder können es aber manchmal nicht. Für solche Fälle ist eine Beauftragung eines Gemeindemitglieds für die Abendmahlsfeier durch die Kirchenleitung möglich. Dies ist dann keine Ordination.
== siehe auch ==