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Ruhestand

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Unter '''Ruhestand''', '''Inruhesetzung''', '''Zurruhesetzung''' oder '''Ruhesetzung''' versteht man eine feierliche Handlung, in der ein [[Amtsträger]] von seiner [[Beauftragung]] und/oder Amtstätigkeit entbunden wird.

Die Ruhesetzung wird meist von einem [[Apostel]] oder auch [[Bischof]] vorgenommen und findet meist auf Grund des Erreichens der Altersgrenze mit 65. Jahren oder aus gesundheitlichen Gründen statt.

== Geschichte ==
Der Ruhestand vom kirchlichen Amt scheint in den Anfängen der apostolischen Bewegung nicht vorgesehen zu sein. So wurde das Amt bis zum Tod ausgeübt. Nur in Einzelfällen - bei schwerer Krankheit oder Dienstunfähigkeit - scheint es Ruhesetzungen gegeben zu haben.

In der [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen Kirche]] wurde später eine Altersgrenze für [[diakon]]ale und [[priester]]liche Ämter eingeführt, so dass diese i.d.R. im 65.Lebensjahr die aktive Amtstätigkeit einstellten. Apostel dienten zunächst lebenslang, später wurde eine Altersgrenze für das 75.Lebensjahr eingeführt, welche in den 1990er (?) Jahren auf 65 Jahre abgesenkt wurde.

== Theologie ==

Lange war es nicht eindeutig geklärt, ob mit der Ruhesetzung auch das Amt erlischt oder das Amt durch die [[Ordination]] dem Träger ein unauslöschliches Merkmal verleiht.
Zumindest seit einiger Jahren scheint sich die Neuapostolische Kirche auf das "unauslöschliche Merkmal" geeinigt zu haben. So ist es üblich, dass zur Ruhe gesetzte priesterliche Amtsträger nach spezieller Beauftragung bestimmte priesterliche Tätigkeiten weiterhin noch ausführen dürfen. Insbesondere haben sich in den letzten Jahren als Tätigkeitsfelder kirchliche [[Trauerfeier]]n und [[Abendmahl]]sfeiern mit Schwerkranken etabliert.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass nach neuapostolischer Lehre zwar mit der Ruhesetzung die aktive Amtstätigkeit endet, jedoch das Amt nicht erlischt.

[[Kategorie: Amt]]
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