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Religiöse Unterweisung

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Die Religöse Unterweisung wurde im Jahr 1990 als Versuchsprojekt des Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit der [[NAK]] begonnen. Dies hatte vorallem den Hintergrund, dass die Kinder aus der NAK ebenfalls mit den Kindern der Katholischen und evangelischen Kirche gleichgestellt werden.
In den Schulzeugnissen der Schüler war meistens ''nicht erteilt'' hinter dem Fach ''Ethik'' oder ''Religion'' zu lesen. Die NAK hatte eine Art ''Klassenbuch'' zu führen, da der Unterricht ersatzweise für den Schulunterricht anerkannt wurde. Während der Schulstunde Religion oder Ethik hatten die neuapostolischen Kinder eine Hohlstunde. Die Religöse Unterweisung begann für die Schulpflichtigen Kinder mit der 8. Schulklasse, wobei zuvor auch eine ähnliche Veranstaltung mit dem Namen [[Religionsunterricht]] von der 5. bis zur 7. Klasse angeboten wurde.
Ab dem Schuljahr 1999/2000 änderte sich die rechtliche Stellung der Religöse Unterweisung, erstens sollte die Religionsgemeinschaft den Status einer [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]] besitzen und zweitens sollte der Unterricht in den Gebäuden der Schulen während des Unterrichts stattfinden. Da der Unterricht von freiwilligen [[Priester|Priestern]] oder [[Diakon|Diakonen]] durchgeführt wurde, war diese nicht wirklich durchzuführen. Außerdem reichte die Zahl der neuapostolischen Kinder auf den Schulen nicht dafür aus, den Unterricht in einer Klasse aus stattfinden zu lassen. Während die Religöse Unterweisung komplett abgeschafft wurde, blieb der [[Religionsunterricht]] erhalten.
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