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Diskussion:Schlüsselgewalt

20 Bytes hinzugefügt, 23:34, 31. Jul. 2011
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Als dieses Konzil behandelt wurde, habe ich wohl im Geschichtsunterricht geschlafen. :) - Kleiner Scherz, vorher galt der Papst meines Wissens, wirklich als unfehlbar. (Titel Stellvertreter Gottes usw.) Oder nicht? [[Benutzer:Onkelosi|Onkelosi]] 22:56, 31. Jul. 2011 (CEST)
Ist der Papst Unfehlbar? Diese Frage tauchte in den Jahrhunderten immer wieder auf. Der Pontifex Maximus ist ja der Stellvertreter Christi auf Erden. "Ja" der Heilige Vater ist Unfehlbar sagten die einen. Die anderen sagten "nein" der Bischof von Rom ist nicht unfehlbar. So ging das immer hin und her und das über mehr als ein Jahrtausend. Endgültig Festgemacht und Dogmatisiert wurde die unfehlbarkeit am 13. Juli 1870. Am 18. Juli 1870 bestätigte der Papst den Konzilsbeschluß und verkündete die dogmatische Konstitution zu dieser Frage. Von da an gilt der Papst als unfehlbar aber NUR wenn er die Formel (ex cathedra) ausspricht. Die Schlüsselgewalt hat damit nichts zutun. Die beanspruchte das Papsttum schon sehr frühum Gläubige aus der Kirche zu exkommunizieren. Denkt man nur an Papst Gregor VII der von Das hieß damals Ächtung und Ausschluss aus der Rechtsgemeinschaft! So mit sind wir dann wieder bei dem Satz: ''Schlüsselgewalt oft gebrauch gemacht hat z.B. beim Dictatus Papae (Dass die römische Kirche niemals bedeutet im Katholizismus, Menschen in Irrtum verfallen ist und nach dem Zeugnis der Schrift niemals irren wird) Welt zu binden oder zu lösen, das heißt, die Exkommunikation des Königs Heinrich IV.Kirchengewalt auszuüben. '' [[Benutzer:Bellarmin]]
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