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Segensgebetsdebatte 2014

323 Bytes entfernt, 23:29, 25. Nov. 2014
August 2014
===August 2014===
Kurze Zeit später veröffentlicht Bezirksapostel [[Rüdiger Krause]] ein Rundschreiben, in welchem er die ''Segensgebete'' zukünftig als ''Partnerschaftsgebete'' betitelt haben will und diese auch grundsätzlich nicht mehr in Kirchen stattfinden dürfen. Inhaltlich soll bei den sogenannten ''Partnerschaftsgebeten'' nicht der Segen Gottes gespendet, sondern nur um den Segen Gottes für das Paar gebetet werden. Weiterhin dürfen solche Gebete nicht im Internet bekanntgegeben oder darüber berichtet werden, damit Kirchenmitglieder in Afrika und anderen Teilen der Welt nicht in Gefahr gebracht werden, da mancherorts Homosexualität auf harten gesellschaftlichen Widerstand stößt. Bezirksapostel Krause wählt damit eine andere Regelung als beispielsweise die Gebietskirchen Nordrhein-Westfalen oder Hessen, welche die ''Segensgebete'', auch in der Kirche, mit der Spendung des Segens des dreieinigen Gottes vollziehen.
In seinem Schreiben verwies Bezirksapostel Krause darauf, dass ''"praktizierte Homosexualität"'' in der Neuapostolischen Kirche nicht gut geheißen wird und stellt indirekt homosexuelle Liebe auch der praktizierten Homosexualität gleich.<ref>[http://cms.regenbogen-nak.org/index.php?id=812 regenbogen-nak.org - Rückschritte in der Haltung zur Homosexualität], zuletzt abgerufen am 25.11.2014</ref>
Nachfragen von Seiten der Regenbogen-NAK führten zu keinen neuen Ergebnissen, Richtigstellungen oder Änderungen der Aussagen von Seiten des Bezirksapostels.
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