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Ruhestand

10 Bytes hinzugefügt, 15:59, 2. Apr. 2012
K
Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften
=Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften=
Auch in den europäischen Gemeinschaften der VAG gilt grundsätzlich ein Ruhestandsalter von 65 Jahren für alle ordinierten Mitarbeiter. "Mit Vollendung des 65. Lebensjahres werden die ordinierten Mitarbeiter von ihrem Dienstgelöbnis offiziell durch den zuständigen Apostel oder Bischof entbunden. Mit dieser Ruhesetzung endet nicht die Berufung, aber die bindende Verpflichtung für die Aufgaben in der Gemeinde wird zurückgenommen."<ref>Gottesdienst- und Gemeindeordnung VAG, Pkt. 4.6.2</ref> In Ausnahmefällen kann jedoch durch den Apostel eine weitere Amtstätigkeit über diese Grenze hinaus genehmigt werden. Auch für die Apostel selbst kommt das manchmal zum Tragen, wenn z.B. kein geeigneter Nachfolger gefunden wurde oder sonstige besonderen Gründe vorliegen. So trat z.B. Apostel [[Peter Kuhlen]] erst 1970 im Alter von 71 Jahren in den Ruhestand, Apostel [[Rudolf Gaßmeyer]] 1998 mit fast 70 Jahren und Apostel [[Hans Johann Theodor den Haan]] tritt im März 2012 als niederländischer Apostel ebenfalls mit 70 Jahren in den Ruhestand.
"Es ist Apostolisches Selbstverständnis, dass in der Ordination manifestiert wird, dass Gott bereits gewirkt hat. Nicht Menschen übertragen Gaben und Fähigkeiten, sondern Jesus Christus beruft in den Dienst."<ref>Gottesdienst- und Gemeindeordnung VAG, Pkt. 4.5 </ref> Die konkrete Dienstausübung bzw. Nicht-mehr-Dienstausübung wird von den Aposteln bestimmt und den Gemeinden durch die Ordination bzw. Ruhesetzung bekannt gegeben. Die Amtsgabe selber erlischt nicht.
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