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Ruhestand

1.545 Bytes hinzugefügt, 23:15, 25. Nov. 2011
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Unter '''Ruhestand''', '''Inruhesetzung''', '''Zurruhesetzung''' oder '''Ruhesetzung''' versteht man eine feierliche Handlung, in der ein [[Amtsträger]] /in von seiner |ihrer [[Beauftragung]] und/oder Amtstätigkeit entbunden wird.
==Neuapostolische Kirche==
====Stammapostel====
Der Stammapostel diente ebenfalls zunächst lebenslang, bzw. bis gesundheitliche Einschränkungen ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erforderten. 1954 1950 wurde auch für den Stammapostel das Ruhestandsalter von 70 Jahren eingeführt, welches aber umgehend von Stammapostel [[Johann Gottfried Bischoff]] wieder ausgesetzt wurde. Unter seinem Nachfolger, Stammapostel [[Walter Schmidt]] wurde die Regelung wieder eingführteingeführt.
Dem Stammapostel steht der Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr zu, seinen aktiven Dienst muss er jedoch bis zum spätestens 70. Lebensjahr beenden und in den Ruhestand treten.
=== Theologie ===
Lange war es nicht eindeutig geklärt, ob mit der Ruhesetzung auch das Amt erlischt oder das Amt durch die [[Ordination]] dem Träger ein unauslöschliches Merkmal verleiht.
Zumindest seit einiger einigen Jahren scheint sich die Neuapostolische Kirche auf das "unauslöschliche Merkmal" geeinigt zu haben. So ist es üblich, dass zur Ruhe gesetzte priesterliche Amtsträger nach spezieller Beauftragung bestimmte priesterliche Tätigkeiten weiterhin noch ausführen dürfen. Insbesondere haben sich in den letzten Jahren als Tätigkeitsfelder kirchliche [[Trauerfeier]]n und [[Abendmahl]]sfeiern mit Schwerkranken etabliert.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass nach neuapostolischer Lehre zwar mit der Ruhesetzung die aktive Amtstätigkeit endet, jedoch das Amt nicht erlischt.
==Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften==
 
Auch in den europäischen Gemeinschaften der VAG gilt grundsätzlich ein Ruhestandsalter von 65 Jahren für alle ordinierten Mitarbeiter. "Mit Vollendung des 65. Lebensjahres werden die ordinierten Mitarbeiter von ihrem Dienstgelöbnis offiziell durch den zuständigen Apostel oder Bischof entbunden. Mit dieser Ruhesetzung endet nicht die Berufung, aber die bindende Verpflichtung für die Aufgaben in der Gemeinde wird zurückgenommen."<ref>Gottesdienst- und Gemeindeordnung VAG, Pkt. 4.6.2</ref> In Ausnahmefällen kann jedoch durch den Apostel eine weitere Amtstätigkeit über diese Grenze hinaus genehmigt werden. Auch für die Apostel selbst kommt das manchmal zum Tragen, wenn z.B. kein geeigneter Nachfolger gefunden wurde oder sonstige besonderen Gründe vorliegen. So trat z.B. Apostel [[Peter Kuhlen]] erst 1970 im Alter von 71 Jahren in den Ruhestand, Apostel [[Rudolf Gaßmeyer]] 1998 mit fast 70 Jahren und Apostel [[Hans den Haan]] tritt im März 2012 als niederländischer Apostel ebenfalls mit 70 Jahren in den Ruhestand.
 
"Es ist Apostolisches Selbstverständnis, dass in der Ordination manifestiert wird, dass Gott bereits gewirkt hat. Nicht Menschen übertragen Gaben und Fähigkeiten, sondern Jesus Christus beruft in den Dienst."<ref>Gottesdienst- und Gemeeindeordnung VAG, Pkt. 4.5 "Ordinierter Dienst"</ref> Die konkrete Dienstausübung bzw. Nicht-mehr-Dienstausübung wird von den Aposteln bestimmt und den Gemeinden durch die Ordination bzw. Ruhesetzung bekannt gegeben. Die Amtsgabe selber erlischt nicht.
==Katholisch-apostolische Gemeinden==
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